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Autor ulli76
 - 24. August 2013, 14:42:44
Ich kenn folgende Regelung:Soldaten können während der Dienstzeit zum Arzt/Psychotherapie etc. Ganztägige Termine gelten als ganze Arbeitstage. Aber Termine außerhalb der Dienstzeit gelten nicht als Überstunden.
Als ich im BWK im Schichtbetrieb war,wurde sowas als zbV-Schicht eingetragen.
Autor KlausP
 - 24. August 2013, 13:25:54
Zitat... ich finde das wäre ja dann die totale Benachteiligung für Schichtdienstleistende. ...

Deshalb ja mein Rat, 'ne Beschwerde zu schreiben, wenn der Chef nicht mit seiner Rechtsquelle rausrückt. Dann hast du es schwarz auf weiß im Beschwerdebescheid vom nächsthöheren Disziplinarvorgesetzten, weil der die Quelle dann definitiv nennen wird. dann wird sich zeigen, wer im recht ist und wer nicht. Tut mir leid, daass ich als ehemaliger grenadierspieß keine genauere Aussage treffen kann, aber bei uns gab es solche Fälle eben nicht und die ZDv 10/5 gibt dazu auch nicht wirklich was her. In der Ziffer 409 ist lediglich folgendes geregelt:

Zitat409. Wird eine Untersuchung oder Behandlung durch einen Facharzt erforderlich,
überweist der Truppenarzt den Soldaten an eine hierfür geeignete medizinische Einrichtung.
Die Einheit gewährleistet, dass der Soldat die ärztlich angeordneten Termine
wahrnehmen kann.
Autor Cavemann
 - 24. August 2013, 13:14:49
Ich muß vielleicht noch hinzufügen das ich chronisch krank bin und alle 3 Monate zum Facharzt im BwZK muß, welches sich dann bis zu 8 Stunden mit allen Untersuchungen hinziehen kann.
Meine Kollegen im Tagesdienst haben da ja überhaupt keine Schwierigkeiten, sie gehen ja auch während Ihrer Dienstzeit zu den Untersuchungen, Physiotheraphie und anderen Arztterminen, und ich finde das wäre ja dann die totale Benachteiligung für Schichtdienstleistende.
Irgendwo muß doch stehen wie das geregelt ist, bei der Bundeswehr wird doch alles geregelt.
Autor Cavemann
 - 24. August 2013, 12:59:03
Zitat von: Ralf am 24. August 2013, 12:40:44
Bei uns steht das in der Geschäftsordnung.

Was steht denn genau bei Euch in der Geschäftsordnung???
Autor KlausP
 - 24. August 2013, 12:50:30
ZitatIch kannte bisher nur die Aussage das für Sodaten Arztbesuche Dienst sind, weiß aber nicht wo dieses in einem Erlaß oder ähniches geregelt ist.

Dann möge der Chef doch mal seine Rechtsquelle zu diesem Befehl nennen. Wenn er  das nicht kann oder nicht will, hilft nur eine förmliche Beschwerde.
Autor Ralf
 - 24. August 2013, 12:40:44
Bei uns steht das in der Geschäftsordnung.
Autor Cavemann
 - 24. August 2013, 11:42:50
Hallo,
ich versehe als Soldat mein Dienst im Schichtdienst (12 Stunden Schichten) und bin bisher wenn es ging immer in meinen Freischichten zum Arzt gegangen und habe mir die Zeiten der Arztbesuche, oder Physiotheraphie, etc. als Stunden gutschreiben lassen.
Nun möche mein neuer Chef unterbinden das die Stunden gutgeschrieben werden. :(.
Ich kannte bisher nur die Aussage das für Sodaten Arztbesuche Dienst sind, weiß aber nicht wo dieses in einem Erlaß oder ähniches geregelt ist.
Kann mich hierbei einer weiterhelfen???