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Autor abc2013
 - 26. August 2013, 10:11:03
jaops ist son PKH-Antrag korrekt , gut unter diesen umständen äußer ich mich dies bezüglich und der brief wird gleich rause gehen danke für die antwort  :)
Autor wolverine
 - 26. August 2013, 10:02:30
Das ist ein PKH-Antrag der anderen Seite in einem einstweiligen Anordnungsverfahren, sehe ich das richtig? Und aus den beiliegenden Unterlagen, die wir nicht kennen, geht hervor um was es geht. Wenn Sie sich nicht äußern wird die PKH wohl gewährt und dann wird die Einstweilige Anordnung geprüft und evtl. auch erlassen.
Wenn Sie also etwas dagegen vorzubringen haben und das evtl. auch durch Urkunden widerlegen können, sollten Sie das tun. Im Gegensatz zum Strafrecht kann im Zivilrecht Schweigen gegen Sie verwendet werden.
Autor abc2013
 - 26. August 2013, 09:04:55
danke nochmal für die schnelle hilfe  :) :) :)
Autor christoph1972
 - 26. August 2013, 08:55:04
Du kannst, mußt aber nicht antworten. Also willst Du 58 Ct investieren oder die Sache einfach auf sich beruhen lassen, bleibt Dir überlassen.
Autor abc2013
 - 26. August 2013, 08:46:21
ich bedanke mich für die fixe schnelle antwort sie nehmken mir echt ein stein vom herzen .

eine frage hätte ich noch sollte ich mich zu dem sachverhalt  einfach nicht äussern oder doch n antwort bezüglich dieses schreibens schreiben .

da ich mit den beiden parteien NIE was zu tun hatte geschweige den jemals ein gespräch geführt habe kann ich dazu eigentlich nix sagen ausser das ich die beiden partein nicht kenne und
ansatzweise i-was dazu beitragen kann .
Autor christoph1972
 - 26. August 2013, 08:41:31
Nein, es handelt sich nicht um eine Strafsache, daher ist auch keine Meldung erforderlich. Zivilsachen werden erst dann relevant, wenn die Pfändung droht oder Du eine förmliche Ladung mit Aufforderung des persönlichen Erscheinens erhältst. Da müßtest Du dann die Ladung vorzeigen und entsprechend um Beurlaubung bitten.
Autor abc2013
 - 26. August 2013, 08:35:56
bin gerade sehr unschlüssig ob ich das dem karriere center melden muss da mein name in den beigefügten unterlagen aufgelistet wird kurz um zu meinem  problem

samstag vormittag erhielt ich ein schreiben wo genau folgendes drinne steht :

Sehr geehrter xxx

in der einstweiligen Anordnungsache

XXX u.a gegen XXX
erhalten sie gelegenheit , innerhalb von einer woche ab zugang dieses schreibens zu dem anliegen verfahrenskostenhilfe antrag
schriftlich stellung zu nehmen .

zu ihrer information erhalten sie die beigefügten unterlangen zur sache selbst . eine förmliche zustellung ist mit der übersendung
dieser utnerlagen nicht verbunden .

neben der wirtschaftlichen bedürftigkeit setzt dies voraus , dass die beabsichtiges rechtsverfolgung bzw rechtsverteidigung hinreichend
aussicht auf erfolg verspricht und nicht mutwilig erfolgt .
(§§ 76 , 111 abs . 1 FamFG . Zpo )

Vorsorglich wurd darauf hingewiesen , dass im verfahrenskostenhilfeprüfungsverfahren ihre außergerichtkichen kosten , insbesondere anwaltskosten nicht erstatttet werden .

mit freundlichen grüßen

xxx

xxx am amtsgericht

zu der sache selbst sei gesagt meine ex freundin und ich waren bis kurzem noch zusammen und ihre familie will mir / uns ich weis es nicht i-wie steine in den wegen legen , aus welchen gründen auch immer
da dieses schreiben an sich nur n aussage von mir verlangt und ich im antragsschreiben nicht erwähnt werde handelt es sich ja eigentlich nix was wirklich um mich geht
hab da gerade nur etwas panik das wegen so einem msit mein dienstantritt sich verzögern könnte ...

bitte um euren rat ob ich gleich noch in düsseldorf anrufen soll um den sachverhalt zu melden ?!