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Zusammenfassung

Autor StOPfr
 - 29. August 2013, 18:25:44
Zitat von: Dwelder am 29. August 2013, 17:34:08
... "Bei finanziellen Verpflichtungen:"Falls finanzielle Verpflichtungen bestehen, bringen Sie bitte die entsprechenden Unterlagen (Kreditvertrag, Vertrag über Ratenkauf usw) zur Persönlichen Vorstellung mit. Nähere Unterlagen entnehmen Sie bitte dem Bewerbungsbogen Abschnitt D Nr. 21""

Was ist denn daran so unverständlich?

Selbst wenn die PersAbt. nein sagt würde ich sie mitnehmen, wenn so etwas bei mir zutrifft. Wenn niemand die Verträge sehen möchte (und natürlich auch im anderen Fall  ;)) nehme ich sie wieder mit nach Hause. 
Autor Dwelder
 - 29. August 2013, 17:34:08
Hallo Community,

ich habe eine Einladung in das KC in Düsseldorf erhalten, nun stellt sich mir die Frage, muss ich bestimmte Verträge mitführen?
Mit Verträge meine ich diese, welche im Bewerbungsbogen aufgeführt werden. (bsp. beim finanziellen Teil)

Ich habe schon mit der PersAbt. gesprochen, diese beneinten dies,  im Bewerbungserläuterungsblatt auf der Bw-Karriere-Seite habe ich aber folgendes lesen dürfen (ich selber habe kein Erläuterungsblatt) "Bei finanziellen Verpflichtungen:"Falls finanzielle Verpflichtungen bestehen, bringen Sie bitte die entsprechenden Unterlagen (Kreditvertrag, Vertrag über Ratenkauf usw) zur Persönlichen Vorstellung mit. Nähere Unterlagen entnehmen Sie bitte dem Bewerbungsbogen Abschnitt D Nr. 21""

Mein Chef u. Spieß sind auf Dienstreise, und die "Vertretungen" haben beide keine Ahnung.
Ich hoffe Ihr hier könnt mir hier weiterhelfen.

Mit freundlichen Grüßen

Dwelder