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Autor F_K
 - 07. Oktober 2013, 19:56:26
Erfahrung - weil z. B. gar nicht von einer anderen TE gesprochen wird, oder von den Problemen dort -
sondern von einem anderen Standort - und wo soll der wohl liegen?

Noch Fragen?
Autor funker07
 - 07. Oktober 2013, 18:53:31
@F_K: Wie kommst du denn zur dem Schluss? Es wurde nicht einmal erwähnt, dass die Versetzung möglicherweise Heimatnah sein soll.
Ist denn ärtzlich festgestellt, dass die psychische Erkrankung durch den Dienst/Die Einheit ausgelöst wird?

Möglicherweise kann man auch am Verhältnis zum Zug arbeiten, aber dafür fehlen hier die Informationen.
Autor F_K
 - 07. Oktober 2013, 14:50:15
Heimweh ist ein gesundheitlicher Grund?

8)
Autor ulli76
 - 07. Oktober 2013, 13:44:03
Ist schon einmal die Versetzung aus gesundheitlichen Gründen geprüft worden?
Autor F_K
 - 07. Oktober 2013, 13:13:38
Wie "schlimm" ist denn Deine Erkrankung?

Nur wenn eine Heilung innerhalb eines Jahres unwahrscheinlich ist, könnte ein DU Verfahren eingeleitet werden.

Bfd - Ja, immer nach Dienstzeit.
Dauer eher lang.
Ja, je nach Versicherungsbedingungen.

An der Unzufriedenheit solltest Du arbeiten.
Autor Luie26
 - 07. Oktober 2013, 11:00:07
Hey, ich bin Saz 4 und seit April diesen Jahres in psychologischer Behandlung.
Da ich zu dem auch sehr unzufrieden in meiner Einheit bzw in meinem Zug bin und es sich als sehr schwer erweist einen Standort Wechsel machen zu können, stehe ich unter enormen psychischen Druck.
Ich bin häufig krankgeschrieben und frage mich nun ob mein DV ein DU verfahren einleiten kann.
Und falls das passiert, was kommt dann auf mich zu!?
Habe ich noch Bfd Ansprüche?
Wie lange dauert so ein Du verfahren?
Greift dann meine dienstunfähigkeits Versicherung?

Ich hoffe das ihr mir vielleicht ein paar Antworten geben könnt.

Vielen Dank schon mal und ne schöne Woche.

Gruß luie