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Zusammenfassung

Autor miguhamburg1
 - 18. Oktober 2013, 15:15:15
Jetzt sind Sie mal wieder über das Ziel hinausgeschossen, F_K. Wolverine hat es doch nun lang und breit geschrieben: Vieles ist auslegungsbedürftig - und da kann es eben Unterschiede geben zwischen den Wünschen/Plänen eines ausscheidenden Soldaten und dem Verständnis des BFD-Beraters. Und, nein, im Gesetz steht nichts davon, dass nur eine Förderung im vorhandenen berufsspektrum finanziert wird. Das würde nämlich dem Gesetzesanspruch des SVG widersprechen.
Autor F_K
 - 18. Oktober 2013, 14:55:13
@ Flecktarn Doc:

.. nehmen wir ein Beispiel:

Der (weibliche) Flecktarndoc (Arzt) denkt sich:

- Eine Ausbildung als "Nageldesignerin" wäre doch nett, könnte man dann selber machen und würde Geld sparen
- Also beantragen wir dafür mal lustig BFD Mittel

"So etwas" ist als Hobby zu sehen - und damit eben nicht förderungswürdig.

Eine Klage wird da wenig Aussieht auf Erfolg haben - ISSO.

Ja, das "Endziel" Arzt und Nageldesignerin wird nicht gefördert - so ist die Gesetzeslage.
Autor Flecktarn-Doc
 - 18. Oktober 2013, 14:52:12
Ok. Dann tut es mir leid.

Ich kenne es einfach von anderen Foren so, dass man sich gegenseitig austauscht und seine Meinung sachlich äußern darf.
Hab das wohl echt etwas verwechselt...hier werden nur "Tatsachen" für evtl. Bundeswehrneulinge gepostet (?).

Und by the way: das Gespräch mit meinem BFD-Berater war super...bei einem Käffchen und einer sehr lockeren Atmosphäre.
Ich wollte mich gerne nur etwas über den Hintergrund seiner Aussagen informieren (an dem Tag fehlte einfach ein bisschen die Zeit dazu). Ihm selbst habe ich zu keinem Zeitpunkt einen Vorwurf gemacht. Er macht nur seinen Job!

Ich werde dazu aber nichts mehr schreiben und möchte bitten, dieses Thema zu schliessen.

Danke.
Autor wolverine
 - 18. Oktober 2013, 14:42:52
Beim dritten Mal zweifele ich halt manchmal an der Kompetenz meines Gegenübers.

Und da gibt es nichts zu diskutieren; jedenfalls nicht hier. Was bringt es denn wenn Sie mich oder FK von Ihrem Plan überzeugen? Ich halte den vermutlich für schwachsinnig. Ist aber egal. Sie müssen sich mit Ihrem BFD-Berater auseinandersetzen und dort begründen, warum Sie die Maßnahme benötigen. Das akzeptiert er oder Sie akzeptieren die Ablehnung oder man klärt das im Instanzenweg.
Autor Nachtmensch
 - 18. Oktober 2013, 14:42:40
Warum wird eigentlich gleich immer so abweisend reagiert, wenn man nicht die gewünschte Antwort bekommt. Die Bundeswehr ist immerhin kein Wunschverein, der im oder beim BFD mit den 1000€ Scheinen wedelt. Ich kann es absolut bestätigen, dass im Normalfall (es mag auch passende Ausnahmen geben) nur ein höherwertiger Abschluss gefördert wird.
Autor Flecktarn-Doc
 - 18. Oktober 2013, 14:33:42
@ Wolverine: warum gleich so agressiv?

Ich dachte, das wäre hier ein Diskussionsforum, also darf man auch "diskutieren", oder?
Und es hat nichts mit "nicht verstehen" zu tun, sondern mit verschiedenen Blickwinkeln.
Autor Flecktarn-Doc
 - 18. Oktober 2013, 14:32:28
Zitat von: F_K am 18. Oktober 2013, 14:01:30
.. macht doch niemand - auch ein Arzt kann und darf eine "Putzstelle" annehmen.

Richtig. Aber diese würde nicht gefördert werden  :D

Zitat von: F_K am 18. Oktober 2013, 14:01:30
Auf der anderen Seite kann ein BerufsFÖRDERUNGSgesetz schon regel, dass die dort geförderte Aus- oder Weiterbildung mindestens auf dem derzeitigen Niveau erfolgen darf.

Genau darum geht es mir....

Nehmen wir mal den studierten Wirtschaftsinformatiker, der ein Nebengewerbe als Dachdecker laufen hat und diese Nebentätigkeit später nach seinem aktiven Dienst ausweiten möchte und zum Beispiel seinen Meister machen will...
Ist zwar ein anderer Berufszweig, aber auch eine "Weiterbildung" (denn dümmer wird er dadurch ja nicht  :D). Trotzdem sagt der Dienstherr, wir fördern nur eine Weiterbildung in dem Zweig "Informatik"?
Das bedeutet für mich, der Mensch wird in seinem Endziel "Informatiker + Dachdecker" nicht unterstützt....

Aber danke für Eure Meinungen und die Diskussion. Ich werde mich da weiter schlau machen!
Autor wolverine
 - 18. Oktober 2013, 14:28:13
Jesus, Sie wollen es nicht verstehen, oder?! "Auslegungsfähig" impliziert, dass es eben auch eine andere Meinung dazu geben kann.

Sie berufen sich auf Ihre Berufsfreiheit und auch ein Hochschulabsolvent darf hinterher Hilfsarbeitertätigkeiten machen. Offensichtlich sieht Ihr BFD-Berater seinen Auftrag und seine Fürsorge darin, dass Sie nicht unter Ihrer Qualifikation arbeiten. Jedenfalls möchte er dazu keine Staatsgelder ausgeben.

So etwas ist abstrakt nicht geregelt. Beide Seiten haben Argumente für und gegen sich. Also ist es eben auslegungsfähig und muss im Einzelfall begründet werden. Letztlich würde darüber wohl eine Beschwerdeinstanz oder ein Gericht entscheiden.
Autor Flecktarn-Doc
 - 18. Oktober 2013, 14:21:36
Zitat von: wolverine am 18. Oktober 2013, 13:45:57
auslegungsfähig und eine Frage der Begründung.

Nein, leider eben nicht.  :-\
Autor schlammtreiber
 - 18. Oktober 2013, 14:17:42
Zitat von: Flecktarn-Doc am 18. Oktober 2013, 13:44:10
Hmmm...Warum nicht?

Staatskosten und so? Aus eben diesem Grund machen Arbeitsämter das ja auch nicht.
Autor F_K
 - 18. Oktober 2013, 14:01:30
ZitatDarf man jemandem vorschreiben, dass er nur nach oben weitergebildet werden darf?

@ Flecktarn-Doc:

.. macht doch niemand - auch ein Arzt kann und darf eine "Putzstelle" annehmen.

Auf der anderen Seite kann ein BerufsFÖRDERUNGSgesetz schon regel, dass die dort geförderte Aus- oder Weiterbildung mindestens auf dem derzeitigen Niveau erfolgen darf.
Autor wolverine
 - 18. Oktober 2013, 13:45:57
Autor Flecktarn-Doc
 - 18. Oktober 2013, 13:44:10
Hmmm...Warum nicht?

Wenn genau DAS sein Wunsch ist und seinem beruflichen Endziel entspricht?
Darf man jemandem vorschreiben, dass er nur nach oben weitergebildet werden darf?
Autor schlammtreiber
 - 18. Oktober 2013, 13:39:52
Zitat von: Flecktarn-Doc am 18. Oktober 2013, 13:36:25
An der Qualifikation kann es nicht liegen, da ich für meine Nebentätigkeit eher haushoch überqualifiziert bin.

Daran dürfte es liegen, vermute ich mal. "Dem Qualifikationsprofil entsprechend" hat nämlich eine Grenzen nach oben und unten.
Den Dipl.-Ing. wird man auch nicht aufs Staatskosten zum Lageristen "weiterbilden".
Autor Flecktarn-Doc
 - 18. Oktober 2013, 13:36:25
Vielen Dank für den Link, der hilft mir schon weiter.

Ich möchte ja auch nur EINE Tätigkeit gefördert bekommen, verstehe aber nicht, warum es nur für die Tätigkeit vorgesehen ist, die ich IM MOMENT hauptberuflich mache (?).

An der Qualifikation kann es nicht liegen, da ich für meine Nebentätigkeit eher haushoch überqualifiziert bin. Aber ich denke, das sollte doch meine Sorge sein, ob ich später evtl. für meinen neuen Job überqualifiziert sein werde, oder?