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Zusammenfassung

Autor justice005
 - 26. Oktober 2013, 10:46:46
ZitatIch werde nun " nach der planmäßigen Nacht " folgendes Montag unternehmen.
Den Landser nochmals Fragen ob dieser Vorfall so vorgefallen ist und dass ich ihm in jeder Hinsicht unterstützen werde,
danach werde ich mit Ihm zum Chef gehen und bei den ersten Gesprächen dabei sein.
Vllt wenn er möchte vorab die VP der Landser dazu holen und die Sache sachlich und vernünftig zum laufen bringen.
Wenn er dem Chef den Vorfall meldet, ist mein Job ja getan und ab dem Zeitpunkt muss der Chef ja handeln. Inwie weit ist dann seine Sache.

Klingt nach einem Plan und den steht nichts im Wege.

Klingt vernünftig....

Autor justice005
 - 26. Oktober 2013, 10:45:10
Zitatieber Justice, Ihr Mantra des Nicht-Melden-Müssens in allen Ehren: Der Fragensteller ist als Vorgesetzter zur Fürsorge verpflichtet. Ihm ist ein Sachverhalt bekannt geworden und wird ggf. konkretisiert werden, der zum Nachteil des ihm anvertrauten Soldaten ist. Hier muss er tätig werden, ob BV oder nicht. Denn ihm obliegt es nicht, weitere Prüfungen und/oder Ermittlungen anzustellen. Dieses Tätigwerden kann in der von mir beschriebenen Art und Weise erfolgen. Meldet der Soldat trotz Konkretisierung nicht, muss er den Sachverhalt selbst melden.

Ich sehe zwischen Cricki und miguhamburg große Parallelen.

@ miguhamburg: Ihre Aussage ist schlichtweg falsch und bar jedweder Rechtskenntnisse. Nicht umsonst verzichten Sie darauf, Ihre wilden Hypothesen anhand von Gesetzen und/oder Vorschriften zu belegen.

Es ist wirklich schade, dass selbst bei solch ernsten Themen dem Fragesteller nicht geholfen wird, sondern nur unqulifiziert gegen mich gepoltert wird. Es dürfte psychologisch interessant sein, was da eigentlich für ein Problem dahintersteckt.

Ich habe dem Fragesteller jedenfalls einen Tip gegeben, den ich einerseits taktisch und moralisch für richtig halte und der andererseits auch rechtlich nicht zu beanstanden ist. Wenn Sie sich auch einmal daran orientieren würden, dann würde die Qualität des Forums deutlich verbessert.


@ Fragesteller:

Wie gesagt, irgendwelche Meldepflichten sehe ich hier nicht. Es gibt keinerlei Pflicht, das Fehlverhalten eines Vorgesetzten (!) an einen höheren Vorgesetzten zu melden.

Ich halte es für sinnvoll, wenn Sie erneut mit dem Soldaten das Gespräch suchen, um erst einmal herauszufinden, ob wirklich eine sex. Belästigung vorliegt oder nicht. Der konkrete Sachverhalt ist hier wirklich wichtig. Falls ja, sollten Sie den Soldaten dazu bewegen, den Vorfall dem Chef zu melden und ihn ggf. zu begleiten. Wenn wirklich eine sex. Belästigung vorlag, dann sollte der Chef das erfahren, um entsprechend ermitteln und reagieren zu können. Letztenendes ist das aber die Entscheidung des betroffenen Soldaten. Sie sollten die Wünsche des Soldaten hier nicht umgehen.





Autor FwLuftwaffe
 - 26. Oktober 2013, 10:36:32
Erstmal Danke an die Sinnvollen Antworten.

Ich werde nun " nach der planmäßigen Nacht " folgendes Montag unternehmen.
Den Landser nochmals Fragen ob dieser Vorfall so vorgefallen ist und dass ich ihm in jeder Hinsicht unterstützen werde,
danach werde ich mit Ihm zum Chef gehen und bei den ersten Gesprächen dabei sein.
Vllt wenn er möchte vorab die VP der Landser dazu holen und die Sache sachlich und vernünftig zum laufen bringen.
Wenn er dem Chef den Vorfall meldet, ist mein Job ja getan und ab dem Zeitpunkt muss der Chef ja handeln. Inwie weit ist dann seine Sache.

Klingt nach einem Plan und den steht nichts im Wege.
Autor Firli
 - 26. Oktober 2013, 08:32:56
Zitat von: Cricki am 26. Oktober 2013, 07:01:22
moin, hast bis jetzt nix falsch gemacht. spekulation: einer der beiden, vielleicht der "geschädigte" bleibt am mont. dem dienst fern.. dann wohl bei deinem chef..unter vier augen.. meldung machen. haben sich wohl zwei gefunden. schöne aufgabe für montag. wenn der kosmos mit dir ist, wirste hoffentlich einen der beiden los. gruss

Ganz sicher? So einen Schwachfug , wie "einfach vom Dienst fern bleiben, lässt sich mit zuviel Rotwein erklären. Die andere Erklärung wäre weniger nett.
Autor BulleMölders
 - 26. Oktober 2013, 08:25:36
Zitat von: apollo98 am 26. Oktober 2013, 08:20:48
Also Cricki, ich staune immer wieder über deine unangebrachten und vollkommen wirren Beiträge in diesem Forum. Woher kommt denn dieses eigenartige Verlangen, alles und jeden mit solch einem Mist zu kommentieren?
Das frage ich mich auch schon eine weile!
Autor apollo98
 - 26. Oktober 2013, 08:20:48
Also Cricki, ich staune immer wieder über deine unangebrachten und vollkommen wirren Beiträge in diesem Forum. Woher kommt denn dieses eigenartige Verlangen, alles und jeden mit solch einem Mist zu kommentieren?
Autor Cricki
 - 26. Oktober 2013, 07:48:09
moin moin, kann ich mit einem klaren nein beantworden. gruss
Autor Ralf
 - 26. Oktober 2013, 07:28:49
Zitat von: Cricki am 26. Oktober 2013, 07:01:22
moin, hast bis jetzt nix falsch gemacht. spekulation: einer der beiden, vielleicht der "geschädigte" bleibt am mont. dem dienst fern.. dann wohl bei deinem chef..unter vier augen.. meldung machen. haben sich wohl zwei gefunden. schöne aufgabe für montag. wenn der kosmos mit dir ist, wirste hoffentlich einen der beiden los. gruss
Wieder zuviel Rotwein gehabt?
Autor Cricki
 - 26. Oktober 2013, 07:01:22
moin, hast bis jetzt nix falsch gemacht. spekulation: einer der beiden, vielleicht der "geschädigte" bleibt am mont. dem dienst fern.. dann wohl bei deinem chef..unter vier augen.. meldung machen. haben sich wohl zwei gefunden. schöne aufgabe für montag. wenn der kosmos mit dir ist, wirste hoffentlich einen der beiden los. gruss
Autor itschie
 - 26. Oktober 2013, 02:38:55
Ich glaube der Rat mit den Gedächnisprotokoll ist nicht der verkehrteste, somit entsteht erstmal etwas Handfestest, was sowohl dem Soldaten es einfacher macht als auch Ihr weiteres Vorgehen, allerdings sollten sofern Sie selbstständig Schritte einleiten, den Soldaten informieren, so das er sich gewissermaßen Vorbereiten kann, nicht das er von der Welle überrollt wird, weil seine Situation eh schon nicht einfach ist! Sie sollten den Soldaten auch drauf hinweisen, dass Sie evt. den nächsten Schritt einen Moment verzögern können aber Sie den machen müssen auf Grund der Fürsorgepflicht und das die Situation erstmal unangenehmer werden kann aber dafür Nachhaltig besser. Der Soldat vertraut Ihnen, Missbrauchen Sie das Vertrauen nicht, schlagen Sie den Soldaten vor evt. die Vertauensperson mit hinzu zuziehen und evt. truppenärtzliche Betreuung...

Solche Fälle lassen sich nicht einfach nur nach Gesetzes Lage und ZDV's abhandeln, ein gutes Maß an Fingerspitzengefühl gehört auch dazu.
Autor F_K
 - 25. Oktober 2013, 21:29:31
Und? Hier ist nach der Schilderung über haupt nichts zu erkennen ...
Autor miguhamburg1
 - 25. Oktober 2013, 19:31:37
Wichtig ist doch erst einmal, dass sich der Gruppenführer als nächster unmittelbarer Vorgesetzter der Sache angenommen und mit dem Soldaten gesprochen hat. Offenkundig war die Beschreibung des Soldaten nicht konkret genug (die Gründe dafür lassen wir mal dahingestellt bleiben). Der Hinweis für das weitere Vorgehen erscheint an dieser Stelle zweckmäßig. Der Fragensteller muss seinen Soldaten allerdings am Montagmorgen gleich unter vier Augen darauf ansprechen, um ggf. weitere Schritte einzuleiten.

Sollten sich die Angaben des Soldaten konkretisieren, so ist der nächste Schritt eine Meldung an den Disziplinarvorgesetzten (und zwar wahlweise durch den Soldaten - ggf. unter seiner Begleitung oder zumindest Unterstützung beim schnellen Zustandekommen des Gesprächs- oder wenn der sich nicht traut, durch ihn. Sämtliche weiteren Schritte zur Ermittlung und daraus Konsequenzen liegen nämlich (erst einmal) beim Disziplinarvorgesetzten.

Lieber Justice, Ihr Mantra des Nicht-Melden-Müssens in allen Ehren: Der Fragensteller ist als Vorgesetzter zur Fürsorge verpflichtet. Ihm ist ein Sachverhalt bekannt geworden und wird ggf. konkretisiert werden, der zum Nachteil des ihm anvertrauten Soldaten ist. Hier muss er tätig werden, ob BV oder nicht. Denn ihm obliegt es nicht, weitere Prüfungen und/oder Ermittlungen anzustellen. Dieses Tätigwerden kann in der von mir beschriebenen Art und Weise erfolgen. Meldet der Soldat trotz Konkretisierung nicht, muss er den Sachverhalt selbst melden.
Autor justice005
 - 25. Oktober 2013, 19:23:25
Wenn überhaupt, dann sind Meldepflichten aus § 10 (2) SG abzuleiten (Pflicht zur Dienstaufsicht). Da er aber keine Dienstaufsicht über seinen Zugführer ausübt, braucht er auch nichts zu melden.

Daneben gibt es noch Meldepflichten bei vielem, was ein BV darstellt (ZDv 10/13). Ich meine, sexuelle Belästigung wäre ein BV, bin aber nicht ganz sicher. Insofern könnte sich eventuell eine Meldepflicht aus der ZDv 10/13 ergeben.

Trotzdem spreche ich jetzt ausnahmsweise mal ganz unjuristisch: Der Fragesteller sollte zunächst mal nichts machen, was der Betroffene nicht will. Es wäre besser, der Fragesteller könnte den Betroffenen davon überzeugen, die Sache selbst zu melden.

Bevor er das tut, wäre es aber wiederum sinnvoll, etwas mehr zum Sachverhalt zu sagen, damit man einschätzen kann, ob wirklich eine sex. Belästigung im Raum steht oder nicht. Wenn nicht, muss man ja auch keine Aufregung verursachen.

Autor StOPfr
 - 25. Oktober 2013, 19:21:56
Zitat von: FwLuftwaffe am 25. Oktober 2013, 18:39:18
Heute berichtete mir ein Mannschaftsdienstgrad, der mit in meinem Zug ist, dass er von meinem TE Führer wohl möglich Sexuell belästigt wurde.
Er gab mir erst nach mehrmaligen nachfragen Antwort und ich habe ihm geraten, sich in Ruhe Zeit zunehmen und übers Wochenende die Sache zu überlegen, was genau Vorgefallen sei und sich ein Gedächnisprotokoll zu erstellen.

Dieses "wohl möglich sexuell belästigt wurde" klingt in meinen Ohren zunächst einmal so, als wenn dein Ratschlag, "sich Zeit zu nehmen und zu überlegen" nicht so falsch war. Zum Vorgang insgesamt kann sicher einer unserer Rechtskundigen konkret Stellung nehmen.   
Autor POW
 - 25. Oktober 2013, 19:20:55
Streiche: vor