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Autor ulli76
 - 30. Oktober 2013, 06:29:31
Wenn es nur ein einziger Termin war und dort keinerlei Behandlungsbedarf festgestellt wurde,lag ja offenbar keine Krankheit vorund es hat keine Therapie stattgefunden und dann musst du es auch nicht angben.
Autor StOPfr
 - 29. Oktober 2013, 22:44:19
Dann haben wir das ja geklärt.
Auf die Abrechnungsunterlagen von Krankenkassen hat die Bundeswehr keinen Zugriff. 
Autor gintonic
 - 29. Oktober 2013, 22:30:28
an einem gespräch nichts
Autor BSG1966
 - 29. Oktober 2013, 21:57:25
Und was soll an einem Gespräch auszusetzen sein?!
Autor gintonic
 - 29. Oktober 2013, 21:27:31
klar, dass man eine Krankheit angebene muss!
aber muss ich auch angeben, NUR beim Psychologen gewesen und mit ihm bei einem Termin über ein Problem zu reden
er mir dann mitteile, alles sein in Ordnung völlig undwichtig, nicht schlimmes usw.. und auf nimmer wiedersehen...
greift die bundeswehr auf die Daten der krankenversicherung zu und wird man mich fragen was ich dort mit ihm besprochen habe? das wollte ich wissen
wie gesagt, es liegt keine erkrankung vor, lediglich ein gespräch
Autor KlausP
 - 29. Oktober 2013, 20:18:42
Das ist ja nicht mein Problem, ich will mich ja nicht bewerben.  :D
Autor MMG
 - 29. Oktober 2013, 20:14:37
Zitat von: KlausP am 29. Oktober 2013, 17:49:43
Schriftlich.  ::) Indem Sie den entsprechenden Vordruck unterschreiben, den Rest macht dann die Bundeswehr.
Ich denke aber nicht, dass er das möchte. ;)
Autor KlausP
 - 29. Oktober 2013, 20:13:25
Nun haben wir ihn verschreckt ...   ::)
Autor Ralf
 - 29. Oktober 2013, 19:41:02
Zitat von: gintonic am 29. Oktober 2013, 17:56:24
also sollte ich angeben, dass ich in psychologischer Behandlung war?!
Nein, nicht "soll", sonder muss, das unterschreibst du immerhin, dass du vollständig und wahrheitsgemäße Angaben machst.
Autor F_K
 - 29. Oktober 2013, 18:03:43
Nachtigall ich hör Dir trapsen ...
Autor KlausP
 - 29. Oktober 2013, 17:59:35
Sie müssen alle für Ihre Tauglichkeit relevanten Vorerkrankungen angeben. Tun sie das nicht, werden eingestellt und später stellt sich heraus, dass Sie auf grund dieser Vorerkrankungen nicht hätten eingestellt werden dürfen, fliegen Sie wegen Einstellungsbetrugs achtkantig wieder raus.
Autor ulli76
 - 29. Oktober 2013, 17:59:15
Ja natürlich!
Autor gintonic
 - 29. Oktober 2013, 17:56:24
also sollte ich angeben, dass ich in psychologischer Behandlung war?!
Autor ulli76
 - 29. Oktober 2013, 17:50:55
Den Vordruck gibt´s im Rahmen der Bewerbung.
Autor KlausP
 - 29. Oktober 2013, 17:49:43
Schriftlich.  ::) Indem Sie den entsprechenden Vordruck unterschreiben, den Rest macht dann die Bundeswehr.