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Zitat von: LwMatBewUffz am 02. November 2013, 13:36:26Von den zwei Jahren Ausbildung war ich noch 18 Monate Soldat, da habe ich ganz normal meine Dienstbezüge als Soldat bekommen und nichts von meinem neuen Dienstherrn. Nach der Entlassung aus der Bundeswehr habe ich ein halbes Jahr Anwärterbezüge bekommen, aufgestockt durch die Übergangsgebührnisse, dann gab es die normalen Dienstbezüge nach meiner Besoldungsgruppe, aufgestockt durch die Übergangsgebührnisse für die restliche Zeit in denen sie mir zustanden. Mit der nächsten Besoldungserhöhung und Beförderung wurde das natürlich immer weniger, wegen der Anrechnung.
Ich gehe mal von aus das du aufgrund deiner Ausbildung im öffentlichen Dienst Anwärterbezüge bekommen hast
Zitat von: PrinzEisenherz am 02. November 2013, 11:55:04
unterschiedlichen Töpfen bezahlt?
ZitatWerden ab diesem Zeitpunkt der Wiedereinstellung die Übergangsgebührnisse gestrichen oder erhalte ich diese noch bis Ende 2014 unabhängig von der Wiedereinstellung in der Höhe von 60%?
ZitatJedoch würde ich mich gerne erneut als Wiedereinsteller bewerben und hoffe das ich Anfang 2014 wieder eingestellt werde.