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AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat105. Wird außer Dienst Uniform getragen, ist außerhalb umschlossener militärischer Anlagen
grundsätzlich der Dienstanzug (Nrn. 229-240) oder bei bestimmten Anlässen (Kapitel 3) der
Gesellschaftsanzug (Nrn. 252-255) zu tragen. Bei Teilnahme an gesellschaftlichen Veranstaltungen
in Uniform entspricht grundsätzlich der Dienstanzug mit Oberhemd, weiß/Bluse, weiß, dem
dunklen Anzug, der Dienstanzug mit Diensthemd/Dienstbluse dem Straßenanzug.
Als Ausnahmeregelung wird bis auf Weiteres das Tragen eines sauberen Feldanzuges, Tarndruck
bzw. sauberen Bord- und Gefechtsanzug genehmigt:
− auf dem Weg vom und zum Dienst (Dienstort/Wohnort/Wochenendheimfahrt),
− auf dem Weg zwischen militärischen Liegenschaften im Standortbereich,
− zur Erledigung privater Angelegenheiten auf dem Weg vom und zum Dienst sowie
− zur Erledigung privater Angelegenheiten während der Dienstzeit, die die bzw. der zuständige
Vorgesetzte genehmigt hat.
Die Disziplinarvorgesetzten können Abweichungen anordnen.