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Autor nexus_92
 - 05. Dezember 2013, 14:02:05
Okay, kann gut Möglich sein. Denke jedoch, da könnte das Alter auch eine Rolle spielen...
Autor Ralf
 - 05. Dezember 2013, 06:51:51
Das halte ich eher für einen Vorwand des Psychologen ihm durch die Blume mitzuteilen, dass er noch nicht reif für die Bundeswehr ist. Wir haben ca. 50% ohne Berufsabschluss bei den FWDL.
Autor nexus_92
 - 05. Dezember 2013, 01:00:26
Darf ich Fragen, ob du ne abgeschlossene Lehre hast? Kenne einen, den sie es verweigert haben, weil er keine Lehre hatte. Die Psychologin wollte dass er ne Ausbildung macht um seine Zukunft zu wahren oder so  ;D
Autor dunstig
 - 04. Dezember 2013, 16:33:56
Sie können Wünsche äußern. Wenn von seiten der Bundeswehr Bedarf besteht, wird man versuchen diese zu berücksichtigen. Wenn allerdings kein Bedarf besteht, wird die Bundeswehr Sie anderweitig dort einplanen, wo Sie benötigt werden.
Autor Ehem. GWDLer
 - 04. Dezember 2013, 16:30:26
Danke schonmal für die Antworten.

Wisst ihr denn auch, wie weit es möglich ist, als FWDLer seinen Wunsch Standort und Stelle zu erhalten? Ich würde gerne in den Stabsdienst......
Klar Bundeswehr ist kein Wunschkonzert und als GWDLer war ich kurzfristig ans andere Ende von Deutschland umgeplant wurde. Ich strebe den Raum Idar-Oberstein an.
Autor miT
 - 04. Dezember 2013, 14:02:04
100% sicher. Die Fragen haben Sie bereits in Ihrem eigenen Thread gestellt.
Autor nexus_92
 - 04. Dezember 2013, 14:00:51
Zitat von: miT am 04. Dezember 2013, 13:25:00
Zitat- Beendigung des Dienstes während der Probezeit: Keine Wiedereinstellung als FWDL möglich.

Dieser Passus ist mittlerweile geändert worden, als allgemeine Info auch wenn das jetzt nicht auf dich zutrifft. Ein erneutes Einstellen ist möglich.
Wie sicher ist das? Hab nach 4 Monaten abgebrochen würde ihn aber gerne wieder machen! Hast du einen Link?
Autor miT
 - 04. Dezember 2013, 13:31:12
Der GWDL wird Zeitlich nicht auf den FWD angerechnet.
Autor Ehem. GWDLer
 - 04. Dezember 2013, 13:28:51
Auch als 23? Weil oben steht ja, das ich nur höchstens 23 Monate machen kann.

9 habe ich ja geleistet. Ihr versteht meine Frage?
Autor miT
 - 04. Dezember 2013, 13:25:00
Zitat- Beendigung des Dienstes während der Probezeit: Keine Wiedereinstellung als FWDL möglich.

Dieser Passus ist mittlerweile geändert worden, als allgemeine Info auch wenn das jetzt nicht auf dich zutrifft. Ein erneutes Einstellen ist möglich.
Autor miT
 - 04. Dezember 2013, 13:22:39
Du kannst trotz abgeleisteten GWDL einen FWD23 antreten. Du musst dich ganz normal als FWD bewerben und wirst im falle einer Einstellung in deinem Alten DG übernommen.
Autor Ehem. GWDLer
 - 04. Dezember 2013, 12:58:14
Hallo liebes Forum,
erklärt mich gerne für blöd aber derzeit stehe ich total auf dem Schlauch. Ich, 23 Jahre alt, habe am 01.01.2009 meine GWDL angefangen und 9 Monate abgeleistet.

Nach diesem Beitrag aus dem Forum heißt, das ich mich doch nochmal für den FWDL 23 Monaten bewerben kann oder?

Hier der entsprechende Beitrag:

Hier ist nun die aktuelle Zusammenfassung der Möglichkeiten zu diesem Thema:

Ursprünglicher Dienstbeginn vor dem 1.7.2011 - also noch zur Zeit der Wehrpflicht:
- Nur GWD geleistet (12/9/6 Monate): Einstellung möglich, maximale Dauer 23 Monate, mit Probezeit
- FWD i. V. mit GWD geleistet:              Einstellung möglich, maximale Dauer 23 Monate, mit Probezeit

Ursprünglicher Dienstbeginn ab dem 1.7.2011 - also ab Aussetzung der Wehrpflicht:
- Beendigung des Dienstes während der Probezeit: Keine Wiedereinstellung als FWDL möglich.
- Reguläres Ausscheiden aus dem FWD ab 7 Monate Dienstzeit: Einstellung möglich, aber nur noch für die "Restdauer", 23 Monate dürfen insgesamt nicht überschritten werden. - Keine neue Probezeit! - "FWD in Abschnitten"

Der bisher erreichte Dienstgrad bleibt erhalten. - FWD ist auf die Mannschafts-Laufbahn beschränkt. - Ehemalige SaZ (auch in der Mannschaftsebene) dürfen nicht als FWDL wiedereingestellt werden.
Die AGA muss nur in besonders gelagerten Situationen wiederholt werden bzw. auf Verlangen des künftigen Einheitsführers.
Die Besoldung richtet sich nach dem Dienstmonat des Wiedereintritts.

Alle o.g. Informationen stammen von Ralf (Vielen Dank!!) Mein Beitrag ist hier lediglich die Zusammenstellung.


Hoffe das ist ok, das ich den nur kopiert habe.  Ich möchte nur FWDL machen, trotz abgeschlossener Ausbildung, zwecks Überprüfung bis zur Zeit des Studiums,