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Autor BulleMölders
 - 10. Dezember 2013, 17:08:39
Zitat von: Will Enlos am 10. Dezember 2013, 12:52:02
Zitat von: BulleMöldersDa gibt es kein "gehen Sie zur Bundeswehr, dann gibt es keine Strafe".
Davon gehe ich auch nicht aus, ich schrieb lediglich von "Rücksichtnahme" und nicht von "Freisprechung". :)

Warum? Haben Sie beim Ladendiebstahl und bei der Körperverletzung auf Ihre Opfer Rücksicht genommen?
Autor Spiritus
 - 10. Dezember 2013, 13:12:12
Auf die bloße Ankündigung zur Bundeswehr gehen zu wollen wird kein Richter Rücksicht nehmen.

Geht es in Ihrem Verfahren um eine Jugendstrafsache oder eine reguläre Strafsache? In Jugendstrafsachen kann eine günstige Entwicklungsprognose noch mehr zählen, als im Erwachsenenstrafrecht. Das sollte dann aber mehr sein, als die Idee Soldat zu werden, z.B. unterschriebener ziviler Ausbildungsvertrag, gute Stellungnahme eines evtl. Bewährungshelfers  etc.

Aber selbst wenn Sie glimpflich davon kommen: Mit Ihrer Vorgeschichte wird sie die Bundeswehr höchstwahrscheinlich dauerhaft nicht einstellen.
Autor Will Enlos
 - 10. Dezember 2013, 12:52:02
Zitat von: BulleMöldersDa gibt es kein "gehen Sie zur Bundeswehr, dann gibt es keine Strafe".
Davon gehe ich auch nicht aus, ich schrieb lediglich von "Rücksichtnahme" und nicht von "Freisprechung". :)
Autor Flexscan
 - 10. Dezember 2013, 10:41:09
hab den geistreichen Kommentar von tyer und die dazugehörigen anderen Kommentare mal entsorgt.
Bitte sachlich bleiben.
Autor BulleMölders
 - 10. Dezember 2013, 07:06:34
Das Leben ist halt anders als in schlechten Amerikanischen Filmen.
Da gibt es kein "gehen Sie zur Bundeswehr, dann gibt es keine Strafe".
Autor KlausP
 - 09. Dezember 2013, 20:32:44
ZitatLeider erwartet mich in den nächsten Monaten ein Gerichtstermin und ich hoffe, dass der Richter Rücksicht darauf nehmen wird, dass ich zur BW möchte. Ich gehe davon aus, dass das ein gutes Licht auf mich werfen wird als Beweis dafür, dass ich mein Leben geändert habe.

Träumen Sie weiter. Aber das wird vermutlich ein böses Erwachen. Die Bundeswehr wird Sie übrigens so lange weder zur Eignungsfeststellung einladen noch einstellen, so lange dieses Verfahren nicht abgeschlossen ist.
Autor wolverine
 - 09. Dezember 2013, 20:31:19
Ja, das klingt lediglich nur so schön. Solange das Strafverfahren läuft, werden Sie nicht eingestellt und hinterher entscheidet der Rechtsberater nach dem Strafmaß und dem Gesamtbild. Bei den zahlreichen Vorverurteilungen in jungen Jahren würde ich mit einer Sperre von mindestens drei Jahren rechnen.

Und den Richter wird es nicht interessieren ob Sie zur Bundeswehr möchten, oder nicht.
Autor Flexscan
 - 09. Dezember 2013, 20:28:56
Die Bundeswehr ist kein Resozialisierungslager.
Gehe mal davon aus das das nix wird.
Autor Will Enlos
 - 09. Dezember 2013, 20:27:18
Hallo zusammen!

Da mich die BW wirklich sehr interessiert und ich momentan auch darauf hinarbeite bessere Chancen zur Einstellung zu bekommen (Zigarettenkonsum einstellen, gesund ernähren, Sport betreiben, Muskeltraining, usw.), möchte ich gerne mal wissen, ob für mich überhaupt noch die Chance besteht, genommen zu werden.

Ich bin 21 Jahre jung, habe aber einige Sachen schon verbockt.
Dazu zählen Ladendiebstahl, Körperverletzung, fahren ohne Fahrerlaubnis und vor einem Jahr wurde ich mit 2,0g Marihuana und 0,5g Amphetamin erwischt.
Den Drogenkonsum habe ich seitdem auch zu 100% eingestellt.
Leider erwartet mich in den nächsten Monaten ein Gerichtstermin und ich hoffe, dass der Richter Rücksicht darauf nehmen wird, dass ich zur BW möchte.
Ich gehe davon aus, dass das ein gutes Licht auf mich werfen wird als Beweis dafür, dass ich mein Leben geändert habe. Klingt es nur so schön wie ich es mir vorstelle oder gibt es tatsächlich noch einen Funken Hoffnung für mich?

Ich gebe schon eine geraume Zeit in allen Hinsichten mein Bestes, um das Ziel zu erreichen!
Aber meine Chancen werden wohl nicht so gut stehen, oder? Ich bleibe trotzdem optimistisch, immerhin ist die BW nun auch kein Zuckerschlecken, was man hoffentlich berücksichtigen wird...

Liebe Grüße!