Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen


Antworten

Der Beitrag verursachte die folgenden Fehler, die behoben werden müssen:
Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.
Achtung: Dieser Beitrag wird erst angezeigt, wenn er von einem Moderator genehmigt wurde.
Erweiterte Optionen...
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau

Zusammenfassung

Autor miguhamburg1
 - 20. Dezember 2013, 14:11:23
Die Dame wird sich mit diesem Thema sicher zum ersten Mal beschäftigt haben, lieber KlausP ... Und dennoch wollte sie ihren Senf dazu geben.
Autor KlausP
 - 20. Dezember 2013, 13:52:39
Zitat von: Interessierte am 20. Dezember 2013, 11:42:07
"3. Die Haartracht von Soldatinnen darf den vorschriftsmäßigen Sitz der militärischen Kopfbedeckung nicht behindern. Zur Einhaltung von Sicherheitsbestimmungen und bei bestimmten Diensten (z. B. Gefechtsausbildung, Sportausbildung, Teilnahme an Einsätzen und Übungen) kann die oder der Disziplinarvorgesetzte bei langen Haaren das Tragen eines Haarnetzes befehlen."

Hui, na das dürfte ja noch interessant werden... ;) Aber gut, dass die Bundeswehr etwas mit Disziplin und Ordnung zu tun hat, dürfte einen nicht überraschen. Aber ich kann verstehen, dass das zu Zeiten der Wehrpflicht noch einen anderen Stellenwert hatte

Was soll da bitte "interessant werden", wenn diese Regelung (nachzulesen in der ZDv 10/5 "Leben in der militärischen Gemeinschaft", Anlage 1 "Die Haar- und Barttracht der Soldaten"") seit Jahren besteht und auch bisher schon genau so durchgesetzt wurde?
Autor miguhamburg1
 - 20. Dezember 2013, 12:15:17
Ihre Schlussfolgerung, liebe Vorposterin, geht am Zweck des Erlasses vollkommen vorbei: Unfallschutz, Minimierung des Verletzungsrisikos etc. haben nun einmal überhaupt nichts mit der Wehrpflicht zu tun (die übrigens für Frauen - und um die geht es Ihnen ja - niemals bestand).
Autor Interessierte
 - 20. Dezember 2013, 11:42:07
"3. Die Haartracht von Soldatinnen darf den vorschriftsmäßigen Sitz der militärischen Kopfbedeckung nicht behindern. Zur Einhaltung von Sicherheitsbestimmungen und bei bestimmten Diensten (z. B. Gefechtsausbildung, Sportausbildung, Teilnahme an Einsätzen und Übungen) kann die oder der Disziplinarvorgesetzte bei langen Haaren das Tragen eines Haarnetzes befehlen."

Hui, na das dürfte ja noch interessant werden... ;) Aber gut, dass die Bundeswehr etwas mit Disziplin und Ordnung zu tun hat, dürfte einen nicht überraschen. Aber ich kann verstehen, dass das zu Zeiten der Wehrpflicht noch einen anderen Stellenwert hatte
Autor Ralf
 - 17. Dezember 2013, 21:20:01
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute entschieden, dass der sogenannte Haar- und Barterlass, der die Haar- und Barttracht der Soldaten und Soldatinnen der Bundeswehr regelt, rechtmäßig ist.

http://www.bverwg.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung.php?jahr=2013&nr=89
Autor Lidius
 - 17. Dezember 2013, 20:38:57
ZitatDas Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute (17.12.13) entschieden, dass der sogenannte Haar- und Barterlass, der die Haar- und Barttracht der Soldaten und Soldatinnen der Bundeswehr regelt, rechtmäßig ist.
Q.:http://www.bverwg.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung.php?jahr=2013&nr=89

Das Thema kommt hier ja auch öfters mal auf (wenn auch weniger als zu Zeiten der Wehrpflicht). Da könnte diese Entscheidung des BVerwG vielleicht für die User interesant sein.