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Zitat von: Interessierte am 20. Dezember 2013, 11:42:07
"3. Die Haartracht von Soldatinnen darf den vorschriftsmäßigen Sitz der militärischen Kopfbedeckung nicht behindern. Zur Einhaltung von Sicherheitsbestimmungen und bei bestimmten Diensten (z. B. Gefechtsausbildung, Sportausbildung, Teilnahme an Einsätzen und Übungen) kann die oder der Disziplinarvorgesetzte bei langen Haaren das Tragen eines Haarnetzes befehlen."
Hui, na das dürfte ja noch interessant werden...Aber gut, dass die Bundeswehr etwas mit Disziplin und Ordnung zu tun hat, dürfte einen nicht überraschen. Aber ich kann verstehen, dass das zu Zeiten der Wehrpflicht noch einen anderen Stellenwert hatte
ZitatDas Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute (17.12.13) entschieden, dass der sogenannte Haar- und Barterlass, der die Haar- und Barttracht der Soldaten und Soldatinnen der Bundeswehr regelt, rechtmäßig ist.Q.:http://www.bverwg.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung.php?jahr=2013&nr=89