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AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
ZitatEin Wehrsoldempfänger hat Anspruch auf UKV, wenn er ins Ausland versetzt wird. Dies entweder, weil er über 25 ist (automatisch nicht mehr verpflichtet zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft), oder sich hat befreien lassen von der Verpflichtung zum Wohnen in der GU, da er einen eigenen Hausstand besitzt. Die Begründung des Anspruchs auf UKV-Zahlung leitet der Infogeber aus dem §30 Soldatengesetz ab
ZitatDie Unterkunft wird unentgeltlich bereitgestellt. Ein Entgelt für die Inanspruchnahme anderer Unterkunft wird nicht gezahlt.
ZitatDer Soldat hat Anspruch auf Geld- und Sachbezüge, Versorgung, Reise- und Umzugskostenvergütung nach Maßgabe besonderer Gesetze., aber das besondere Gesetz BUKG spricht im §1 Abs. 1 Pkt. 3 nur von
ZitatBerufssoldaten und Soldaten auf Zeit