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Autor KlausP
 - 13. Januar 2014, 17:53:12
Das müssten Sie in der ZDv 14/5 im Abschnitt F "Urlaubsrecht", unter F 511 "Ausführungsbestimmungen zur Soldatenurlaubsverordnung" finden.
Autor marlen
 - 13. Januar 2014, 17:50:43
Kannst du mir vlt. Noch sagen wo ich das nachlesen kann.Aber danke erstmal fuer die Hilfe.
Autor F_K
 - 13. Januar 2014, 16:31:50
.. in dem Jahr Elternzeit wird KEIN Urlaubsanspruch erworben.

Der Soldat hat also ggf. noch "Resturlaub" von der Zeit "vorher" plus den  Urlaub seit der Rückkehr.
Autor marlen
 - 13. Januar 2014, 16:26:13
Moin zusammen,

Koennt ihr mir sagen wie viel Urlaubsanspruch ein Soldat hat der ein Jahr auf Elternzeit war.

Bin neu im Gezi u. Mein Vorgaenger hat mir nichts darueber  erzaehlt und Spies ist krank.