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Zusammenfassung

Autor F_K
 - 17. Januar 2014, 09:27:52
ZitatGrundsätzlich gilt aber das sich aus Umzügen oder der Dienstantritt bei der BW kein Recht auf außerordentlich Kündigung herleiten lässt.
Siehe hier die entsprechenden Urteile:
LG Gießen v. 15.02.2012, Az. 1 S 338/11, teilweise abgeleitet vom DSL-Urteil vom BGH v. 11.11.2010, Az. III ZR 57/10

Zitatda ich vorab mal gesagt bekommen habe das man den Vertrag kündigen kann wenn man zum Bund geht.

Da haben wir doch einen Ansatz:

Verklage einfach den Auskunftsgeber auf Schadenersatz - wegen fehlerhafter Auskunft.
Wird aber auch schwierig werden, da die Auskunft keinen Einfluss mehr auf den Vertragsabschluß hatte, da Du daran ja nichtmal gedacht hast.

.. ein Teufelskreis.

8)
Autor Mason2013
 - 17. Januar 2014, 08:56:13
@F_K da gebe ich dir recht aber zu der Zeit hab ich noch gar nicht an die Bundeswehr gedacht und ich habe einen Vertrag von 24 Monaten. Der jetzt noch knapp nen Jahr läuft. Und meinen Vertrag halte ich auch ein, wollte nur sicher gehen das ich es auch muss da ich vorab mal gesagt bekommen habe das man den Vertrag kündigen kann wenn man zum Bund geht.
@LE93 ich werde mich mal umhören danke
Autor LE93
 - 17. Januar 2014, 08:47:39
Falls du jemanden kennst, der gerne ins Studio würde, versuche der Dame doch vorzuschlagen, dass derjenige deinen Vertrag übernimmt.
Autor F_K
 - 17. Januar 2014, 08:39:57
Ich sach mal so:

- Wer lediglich 60 km (!) entfernt seine Arbeitsstätte neu "sucht" und
- nicht umzieht

-> kann im Prinzip täglich weiter ein Fitnessstudio am Wohnort nutzen (von Öffnungszeiten abhängig).

Bei einer üblichen max. Laufzeit von 12 Monaten und einer Bearbeitungszeit von Bewerbungen bei der Bundeswehr von mehreren Monaten geht es hier maximal sowieso nur um wenige Monate.

Der TE hätte durchaus bei Vertragsabschluss auf entsprechende Klauseln bestehen oder den Vertrag nicht abschließen müssen.

.. und klar, mit der Forderung, dass Verträge einzuhalten sind und Kulanz eben Kulanz (aber kein Recht) ist, liegt man nicht auf der Linie der "heutigen Beliebigkeit" und es wird gleich als "Anmache" verstanden.
Autor riennevaplus
 - 17. Januar 2014, 08:34:07
Dann korrigiere ich mich mal und sage, dass einige von und in einem Dienstverhältnis stehen.. ;-)
Autor Andi
 - 17. Januar 2014, 01:44:16
Zitat von: riennevaplus am 16. Januar 2014, 22:24:20
Klar wir sind bei der Bundeswehr

Nö, sind wir nicht. ;)
Autor riennevaplus
 - 16. Januar 2014, 22:36:03
Ps: Meine Antwort bezieht sich NICHT auf diesen Thread, sondern das Forum im Allgemeinen. Um das noch zu ergänzen..
Autor Mason2013
 - 16. Januar 2014, 22:30:31
Ich meinte im letzten Kommentar @F_K und nicht @Andi hab mich vertan sry :)
Autor riennevaplus
 - 16. Januar 2014, 22:24:20
Um mich da mal noch kurz einzumischen ..
Mir ist in den letzten Tagen bzw . 2 Jahren in diesem Forum leider aufgefallen , dass bestimmte, sehr häufig anwesende User, hier leider immer wieder meinen, Leute völlig grundlos anmachen zu müssen.

Klar wir sind bei der Bundeswehr , anderer Ungangston, bla bla bla. Aber wir sind hier nunmal einfach nicht im Dienst und die Leute i.d.R. bezüglich Neubewerber zum Beispiel , nicht eure Untergebenen. Das ist ein Forum und keine Plattform für 100 Jahre alte Sprüche à la BW-Stumpf. Es soll informieren und Spaß machen und evtl. Interessierte dazu bringen, sich sachlich mit der Bundeswehr zu befassen.

Keinesfalls aber sollte es in die Richtung gehen: "Ich habe 500 Jahre Diensterfahrung, weiß alles besser, belehre Dich und mache Dich dazu noch an, weil ich halt grad Lust dazu habe.."

Ist jetzt zwar eher offtopic, aber wollte ich mal loswerden. Hoffe, dass sich niemand dadurch angegriffen fühlt ;)

MkG
Autor Mason2013
 - 16. Januar 2014, 21:59:08
Ja ich geb zu das Thema ist ein wenig ausgeschweift und hiermit wohl auch beendet.
Danke für die teilnahme ;D
@Andi das was ich über die Frau sage hat nix mit dem Vertrag zu tun. Das war nur meine Meinung über sie als Person...aber das gehört ja nicht mehr zum Thema hir also belassen wie das mal dabei.
Autor Andi
 - 16. Januar 2014, 21:52:42
Na ja, wo ist der sachliche Grund, dass du hier in 90% deiner Beiträge irgendwen anmachst?
Autor F_K
 - 16. Januar 2014, 21:49:37
.... Jemand der "kein Bock" mehr hat, muss auch weiterzahlen.
Der TE zieht nicht um, wenn dies so wäre, würde die Kündigung akzeptiert werden.

Wo ist da der sachliche Grund, nun über den Charakter der Besitzerin zu sprechen?
Autor StOPfr
 - 16. Januar 2014, 20:41:39
Was soll denn dieser völlig überzogene Angriff mit der ganz großen Keule  >:(.
Jeder Fast alle Diskussionsteilnehmer - auch der TE - anerkennen das Recht des Studios, auf Vertragserfüllung zu bestehen. Beklagt wird, dass der Klient lediglich auf Kulanz hoffen kann, obwohl es nachvollziehbare Gründe gibt, warum er das Studio nicht regelmäßig besuchen kann. Zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses hat er vielleicht an eine Karriere bei der Bundeswehr gar nicht gedacht.

@ Mason2013
Falls keine Kulanz gezeigt wird, bleibt die normale Kündigung zum Vertragsende.
Autor Andi
 - 16. Januar 2014, 20:38:43
Lieber F_K, hör doch mal bitte auf hier in jedem immer gleich das schlechte zu suchen und zu finden.
Vielleicht ist die Dame ja wirklich eine Schreckschraube. ;)
Autor F_K
 - 16. Januar 2014, 20:24:12
Ne ist klar. Du ziehst nicht um, hast kein Recht - aber redest schlecht über jemanden, der lediglich auf seinem Recht besteht.

... Und Du willst schwören Recht zu verteidigen?

( ... Da geht es immer um das Recht von anderen - und nicht um Deine Kohle .... )