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Autor Matze96
 - 07. Februar 2014, 19:34:01
Super :/
okay, danke für die infos
Autor Flexscan
 - 07. Februar 2014, 19:32:32
mach dir mal lieber einen Plan B.
Autor Matze96
 - 07. Februar 2014, 19:30:21
FWDL
Autor Flexscan
 - 07. Februar 2014, 19:28:49
SAZ oder FWDL?
Autor Matze96
 - 07. Februar 2014, 19:26:44
@Flexscan
Ich wollte in die laufbahn der mannschaften... Genauer gesagt "flugabwehrraketensoldat"
Autor mailman
 - 07. Februar 2014, 19:22:13
Erst mal vermutlich, oder vermutlich nicht. Genaues kann man hier nicht sagen.

Wobei es mir unverständlich ist wie man 2 mal ohne Fahrkarte fahren kann. 1x mag man ja gerade noch durchgehen lassen, aber zweimal?
Ja und sobald die Zukunft gefährdet ist kriegt man Angst und Panik
Autor Tommie
 - 07. Februar 2014, 19:21:20
Das wiederum habe ich nicht gesagt! Ich sagte lediglich, dass Sie so lange weder eine Sicherheitsüberprüfung "bestehen" noch eingestellt werden, so lange dieses Verfahren läuft! Melden Sie das gegen Sie anhängige Ermittlungsverfahren dem KarrC und sprechen Sie mit der Staatsanwaltschaft über eine eventuelle Einstellung des Verfahrens! Danach werden Ihre Karten neu gemischt ;) !
Autor Flexscan
 - 07. Februar 2014, 19:20:51
Dem Karrierecenter nachmelden und davon ausgehen das es mit dem Dienstantritt zum 01.4. nichts wird, da noch eine Überprüfung durch den Rechtsberater ansteht.
Welche Laufbahn?
Autor Matze96
 - 07. Februar 2014, 19:17:35
Ob es deswegen ein verfahren gibt weiß ich nicht hundertprozentig, da eine verwandte anwältin meinte das sowas in der regel nicht verfolgt wird.... Aber auf diese aussage verlasse ich mich nicht hundert prozentig...
Und das schreiben habe ich erst eine woche nach meiner eignungsuntersuchung bekommen, und konnte es deswegen mich in meinen bewerbungsunterlagen angeben....
Also kann ich karriere bei der bundeswehr schonmal vergessen....
Autor Interesse 1977
 - 07. Februar 2014, 18:58:21
Ok, ok
Das persönliche nehm ich zurück!
Sry Tommie
Autor Flexscan
 - 07. Februar 2014, 18:55:36
gelbe Karte Interesse1977
Keinen Grund gleich User pampig anzugehen. Mässige deine Tonart!

Tommie hat den User darauf hingewiesen, dass er dem KC dies melden muss und anstehende Strafverfahren eine Einstellung verhindern womit er recht hat.

Autor Interesse 1977
 - 07. Februar 2014, 18:49:10
Sadistisch veranlagt, Tommie??
Der Junge wollte eine Auskunft, keine Folter! Bisschen Fingerspitzengefühl oder gar Menschenkenntnis sind Fremdwörter für Dich, wie es scheint.
Autor Interesse 1977
 - 07. Februar 2014, 18:46:34

Zitat von: Tommie am 07. Februar 2014, 18:20:39
Herzlichen Glückwunsch, Sie sind der Gewinner des ersten Preises :D !

So lange gegen Sie ein Ermittlungsverfahren läuft, egal wegen welchem Straftatbestand, also auch wegen Leistungserschleichung, werden Sie weder eine Sicherheitsüberprüfung bekommen, noch eingestellt werden! Ich weiß, dass das jetzt hart klingt, aber hätten Sie sich doch einen Fahrschein gekauft ;) !

Autor Tommie
 - 07. Februar 2014, 18:27:14
Oder aber, falls das Ermittlungsverfahren erst nach der Bewerbung eingeleitet wurde, haben Sie es dem Karrierecenter gemeldet?

Sie können ja jetzt die Formulare für die Sicherheitsüberprüfung zusammen mit der Meldung des gegen Sie eingeleiteten Ermittlungsverfahrens an das KarrC schicken, Ihre Ausplanung erfolgt dann umgehend!
Autor KlausP
 - 07. Februar 2014, 18:23:58
ZitatAllerdings ist nein problem das ich 2 mal nen schein wegen schwarzfahren kassiert habe, und deswegen auch post vom staatsanwalt bekommen habe

Haben Sie das auch in IhremBewerbungsbogen angegeben?