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Zusammenfassung

Autor Andi
 - 12. Februar 2014, 16:36:06
Das stimmt, für die Karnevalshochburgen gibt es eigentlich immer gesonderte Standortbefehle. Die untersagen dann aber regelmäßig komplett das Tragen jeglicher Uniform außer Dienst und außerhalb militärischer Liegenschaften.

Gruß Andi
Autor Abt.Fw
 - 12. Februar 2014, 16:09:34
Kann mich zu meiner Kölner Zeit noch ziemlich gut daran erinnern, dass es einen expliziten Kasernenbefehl gab, der ausdrücklich das Tragen der Uniform von Do. bis Mi. außer Dienst untersagte! Was jetzt nicht heißen soll, dass es sonst grundsätzlich zu solchen Anlässen erlaubt wäre!
Autor Andi
 - 12. Februar 2014, 12:29:11
ZDv 37/10, Satz 105:
"Wird außer Dienst Uniform getragen, ist außerhalb umschlossener militärischer Anlagen derungsätzlich der Dienstanzug [...] oder bei bestimmten Anlässen (Kapitel 3) der Gesellschaftsanzug [...] zu tragen."

Kapitel 3, VIII Soldaten als Teilnehmer an privaten Veranstaltungen, Satz 337:
"Gesellige Anlässe
z.B. Herren- und Vortragsabende, privater Besuch auf Einladung [Fußnote: ausgenommen Karnevalsveranstaltungen/Maskenbälle]:
Dienstanzug Grundform"

Gruß Andi
Autor BSG1966
 - 12. Februar 2014, 12:15:49
Der TE hat hier bereits von einem Feldjäger sein "Nein" hören bzw lesen dürfen...
Autor F_K
 - 12. Februar 2014, 09:24:41
@Rabbit:

ZitatUnd somit trägst du nie private und keine dienstlich gelieferte... Also sollte das dem dienstherrn dann schnuppe sein

Sachlich völlig unzutreffend.

Wenn Du (offensichtlich) keine Ahnung hast, dann unterlasse doch bitte ein Statement (dies zeigt Dich dann nur als Narren ..).
Autor Pericranium
 - 12. Februar 2014, 09:08:43
Zitat von: Rabbit am 12. Februar 2014, 09:04:09
Kauf dir doch ne Uniform in einen der 1000 Shops wo man die ja hinterher geworfen bekommt... Und somit trägst du nie private und keine dienstlich gelieferte... Also sollte das dem dienstherrn dann schnuppe sein :)

Nichts desto trotz, würde ich es sein lassen. Aber jeder ist ja sein Glückes Schmied :)

Bullshit.
Autor Rabbit
 - 12. Februar 2014, 09:04:09
Kauf dir doch ne Uniform in einen der 1000 Shops wo man die ja hinterher geworfen bekommt... Und somit trägst du nie private und keine dienstlich gelieferte... Also sollte das dem dienstherrn dann schnuppe sein :)

Nichts desto trotz, würde ich es sein lassen. Aber jeder ist ja sein Glückes Schmied :)
Autor schlammtreiber
 - 12. Februar 2014, 08:49:04
Zitat von: Fireball am 12. Februar 2014, 00:48:29
Jetzt mal im Ernst:
Weiß jemand sicher, ob es verboten ist? Die Frage taucht jedes Jahr wieder auf.

Ja, guckst Du Anzugordnung der Bw, da steht eindeutig drin wann und wo und zu welchem Zweck der Feldanzug getragen werden darf. Stichwort "Heimfahrt", da weiß es jeder, aber zu Karneval ist die Information gerade entfallen? Seltsam.
Autor BulleMölders
 - 12. Februar 2014, 07:37:19
Und was ist das überhaupt für eine Verkleidung zu Karneval, wenn ich das anziehe, was ich sowieso jeden Tag trage?
Autor Büdi
 - 12. Februar 2014, 01:33:08
Das steht ganz sicher in der ZdV das Der Feldanzug ohne Namens und Dienstgradabzeichen kein erlaubter Anzug ist und nicht getragen werden darf.
Verstehe nicht wieso das jetzt in Frage gestellt wird.
Autor Fireball
 - 12. Februar 2014, 00:48:29
Jetzt mal im Ernst:
Weiß jemand sicher, ob es verboten ist? Die Frage taucht jedes Jahr wieder auf. Ich rate meinen Kameraden auch immer davon ab; jedoch eher aus dem Grunde, dass unser Beruf nicht so lustig ist, dass man sich an Karneval als Soldat verkleiden muss. In der Inneren Führung steht viel zu öffentlicher Präsenz etc. aber bis dato habe ich noch nichts gefunden. Gibt genügend verkleidete Soldaten jedes Jahr; nur die wenigsten werden wohl echte Soldaten sein.
Kurzum: Lass es bleiben und geh als Polizist oder Feuerwehrmann, falls du mit irgendeiner Uniform Mädels an Land ziehen willst!  ;)
Autor Firli
 - 12. Februar 2014, 00:38:23
Zitat von: DAheino12 am 12. Februar 2014, 00:29:36
unser ausbilder meinte, dass er mal an fastnacht mit seinem feldanzug raus war und dass er damals nur sein namensband abgemacht hat. :o :o


Machen Sie das ruhig auch so. Ich meine, Andi ist ja nur einer der wenigen die das wirklich 110%ig wissen dürften. Daher kann man sein "Nein!" eigentlich ignorieren.  ::)
Autor Lidius
 - 12. Februar 2014, 00:35:12
Zitat von: DAheino12 am 12. Februar 2014, 00:29:36
unser ausbilder meinte, dass er mal an fastnacht mit seinem feldanzug raus war und dass er damals nur sein namensband abgemacht hat. :o :o

Und ich bin schon mal zu schnell gefahren ;)

Nur weil schonmal jemand etwas gemacht hat, ist es ja nicht deswegen erlaubt.
Autor DAheino12
 - 12. Februar 2014, 00:29:36
unser ausbilder meinte, dass er mal an fastnacht mit seinem feldanzug raus war und dass er damals nur sein namensband abgemacht hat. :o :o
Autor Andi
 - 11. Februar 2014, 23:04:43
Natürlich nicht!