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AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat von: Ralf am 15. Februar 2014, 21:03:51
http://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php?topic=46236.0
Haben wir sogar im Forum hier.
Zitat von: Bjarka am 09. Februar 2014, 20:43:48
Die Gemeinschaftsverpflegung kostet derzeit F=1,63, M=3,00 und A=3,00 - Gesamt: 7,63 EUR
Solltest Du im Rahmen irgendwelcher Ausbildungen am Standort(-übungsplatz) im Gelände Verpflegung bekommen, so zahlst Du den ganz normalen Verpflegungsgeldsatz. Gilt auch für Schießanlagen am Standort. Näheres dazu regeln die Durchführungsbestimmungen zum besonderen Dienstgeschäft. Dazu gehören auch Lunchpakete!
Anders sieht das bei Übungsvorhaben aus (besonderes Dienstgeschäft - z. B. TrÜbPlAufenthalt). Dort zahlt man dann nur den Wertansatz (F=1,10, M=1,35, A=1,15 - Gesamt=3,60 EUR)
Aber auch eine EAKK am Standort kann mit dem Wertansatz abgerechnet werden.
Zitat von: Rollo83 am 09. Februar 2014, 18:58:44
Im Gelände gibt es doch den ermäßigten Verpflegungssatz, war da nicht irgendwie sowas ?
Zitat von: stefan@16 am 09. Februar 2014, 14:46:07
Wie viel wird pro Luchpaket bzw warme Verpflegung im Felde in Rechnung gestellt ? Ist doch einheitlich mit dem Preis wie in der Kantine also Mittag 3 Euro ?