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Autor Pericranium
 - 15. Februar 2014, 21:20:07
Zitat von: Ralf am 15. Februar 2014, 21:03:51
http://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php?topic=46236.0
Haben wir sogar im Forum hier.

Danke ;)
War halt das letzte Mal vor einem halben Jahr in einer TrpKüche und habe es deshalb gar nicht mitbekommen.
Autor Ralf
 - 15. Februar 2014, 21:03:51
Autor Bjarka
 - 09. Februar 2014, 22:02:17
zum 01.01.2014 wurden diese angehoben.
Autor Pericranium
 - 09. Februar 2014, 21:56:19
Zitat von: Bjarka am 09. Februar 2014, 20:43:48
Die Gemeinschaftsverpflegung kostet derzeit F=1,63, M=3,00 und A=3,00 - Gesamt: 7,63 EUR
Solltest Du im Rahmen irgendwelcher Ausbildungen am Standort(-übungsplatz) im Gelände Verpflegung bekommen, so zahlst Du den ganz normalen Verpflegungsgeldsatz. Gilt auch für Schießanlagen am Standort. Näheres dazu regeln die Durchführungsbestimmungen zum besonderen Dienstgeschäft. Dazu gehören auch Lunchpakete!

Anders sieht das bei Übungsvorhaben aus (besonderes Dienstgeschäft - z. B. TrÜbPlAufenthalt). Dort zahlt man dann nur den Wertansatz (F=1,10, M=1,35, A=1,15 - Gesamt=3,60 EUR)
Aber auch eine EAKK am Standort kann mit dem Wertansatz abgerechnet werden.

Wann wurden die Verpflegungssätze denn angehoben?
Sommer 2013 waren die ja noch niedriger IIRC.
Autor Bjarka
 - 09. Februar 2014, 20:43:48
Die Gemeinschaftsverpflegung kostet derzeit F=1,63, M=3,00 und A=3,00 - Gesamt: 7,63 EUR
Solltest Du im Rahmen irgendwelcher Ausbildungen am Standort(-übungsplatz) im Gelände Verpflegung bekommen, so zahlst Du den ganz normalen Verpflegungsgeldsatz. Gilt auch für Schießanlagen am Standort. Näheres dazu regeln die Durchführungsbestimmungen zum besonderen Dienstgeschäft. Dazu gehören auch Lunchpakete!

Anders sieht das bei Übungsvorhaben aus (besonderes Dienstgeschäft - z. B. TrÜbPlAufenthalt). Dort zahlt man dann nur den Wertansatz (F=1,10, M=1,35, A=1,15 - Gesamt=3,60 EUR)
Aber auch eine EAKK am Standort kann mit dem Wertansatz abgerechnet werden.
Autor Schamane
 - 09. Februar 2014, 20:02:38
Ja bei Übungsvorhaben auf dem Truppenübungsplatz gilt der ermäßigte Verpflegungssatz. Ansonsten gibt es auch noch Situationen wo der ermäßigte Verpflegungssatz in den Standorten bei Übungsvorhaben gilt, aber da ist dann die Abteilung Verwaltung gefordert.
Autor KlausP
 - 09. Februar 2014, 19:02:28
Zitat von: Rollo83 am 09. Februar 2014, 18:58:44
Im Gelände gibt es doch den ermäßigten Verpflegungssatz, war da nicht irgendwie sowas ?

Ja, soweit ich das noch weiss, bei Verpflichtung zur Teilnahme an der Gemeinschaftsverpflegung.
Autor Rollo83
 - 09. Februar 2014, 18:58:44
Im Gelände gibt es doch den ermäßigten Verpflegungssatz, war da nicht irgendwie sowas ?
Autor KlausP
 - 09. Februar 2014, 16:26:51
Teilmahlzeit ist Teilmahlzeit, egal, in welcher Form sie angeboten wird. Damit hat die "Anhebung" des Tagessatzes auch nichts zu tun.
Autor stefan@16
 - 09. Februar 2014, 16:23:05
der tagessatz wurde doch angehoben oder ? Sodass man Mittag in der Kantine für 3 Euro zu sich nehmen kann,  meine frage ist ob das olle Luchpaket genauso berechent wird bzw die warm verplegung draußen.    Weil ich gehört habe es kostet weniger
Autor KlausP
 - 09. Februar 2014, 16:13:19
Zitat von: stefan@16 am 09. Februar 2014, 14:46:07
Wie viel wird pro Luchpaket bzw warme Verpflegung im Felde in Rechnung gestellt ? Ist doch einheitlich mit dem Preis wie in der Kantine also Mittag 3 Euro ?

Mir ist nicht bekannt, dass Geländeverpflegung mit einem höheren Verpflegungsgeld in Rechnung gestellt wird als die Verpflegung im Speisesaal. Das gilt sowohl für den kompletten Tagessatz als auch für einzelne Teilmahlzeiten.
Autor Flexscan
 - 09. Februar 2014, 16:09:00
Der Fraß draussen muss auch noch bezahlt werden ???  ;)
Autor stefan@16
 - 09. Februar 2014, 14:46:07
Wie viel wird pro Luchpaket bzw warme Verpflegung im Felde in Rechnung gestellt ? Ist doch einheitlich mit dem Preis wie in der Kantine also Mittag 3 Euro ?