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Autor ulli76
 - 23. Februar 2014, 17:12:30
Es gab mal einen Schrieb vom BMVg, dass Fahrer von Privat-Kfz den Fahrern von Dienst-Kfz bei Lehrgangsanreisen gleich gestellt sind (also die Fahrtzeit als Dienstzeit gilt). Ich weiss aber nicht, ob das noch aktuell ist oder ob das mit dem neuen Dienstzeiterlass geändert wurde.
Das galt allerdings nicht für Soldaten mit elektronischer Zeiterfassung.
Autor funker07
 - 23. Februar 2014, 17:05:04
Wenns ne normale Lehrgangsanreise im Privat-KFZ war, stimmt die Aussage von KlausP, du bekommst kein DA. Bei DzUZ bin ich mir relativ sicher, dass du nichts bekommst.
Autor ulli76
 - 23. Februar 2014, 16:46:53
Das hängt von mehreren Faktoren ab:
Fahrer eines Dienstfahrzeugs, Fahrer eines Privatfahrzeugs, Dienstzeiterfassung über elektronische Dienstzeiterfassung oder nicht....
Autor KlausP
 - 23. Februar 2014, 16:45:31
Zitat von: Whiskey am 23. Februar 2014, 16:28:31
Guten Tag Kameraden!

Unser Spieß hat gesagt das es für den Anreisetag kein DA und DUZ gibt. Stimmt das? (Ist ein 3 Monatiger Lehrgang)

MfG Whiskey.

Für "Ausgleich für mehrgeleisteten Dienst" stimmt die Aussage, steht so im Dienstzeiterlass, bei DUZ bin ich mir nicht sicher, da müsste ich selber erst in der Erschwerniszulagenverordnung nachlesen.
Autor Whiskey
 - 23. Februar 2014, 16:28:31
Guten Tag Kameraden!

Unser Spieß hat gesagt das es für den Anreisetag kein DA und DUZ gibt. Stimmt das? (Ist ein 3 Monatiger Lehrgang)

MfG Whiskey.