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Autor peppie
 - 10. Januar 2006, 18:02:22
@Timid

Das hab ich mir fast gedacht :)

@Jung

Okay, dann weiss ich bescheid.

Danke euch beiden für eure Antworten :)
Autor Timid
 - 10. Januar 2006, 15:56:29
... wird allerdings nur und ausschließlich an GWDL ausgezahlt. Folglich wirst du nur die ersten 9 Monate über das Geld bekommen, danach nicht mehr!
Autor Mikroboy
 - 10. Januar 2006, 14:15:36
nee nee musste net, wäre ja quatsch. Du kriegst dann eher noch ne Nachzahlung vom Punkt deinerBewerbung zum SaZ bis zum Punkt der erennung...das geld das du für die Km bekommst ist übrigens eher eine Pauschale für die Trennung von Zu hause...
Autor peppie
 - 10. Januar 2006, 14:07:29
Ich werde GWDL mit 14 Monaten FWDL sein. Und zur AGA muss ich nach Burg und bin nach den 3 Monaten im Raum Hilden (ca 35km) vorgesehen. Also bekomme ich dieses Geld für die 3 monate AGA und bekomme zusätzlich noch einen Fahrkartenausweis, damit ich von Duisburg (NRW) nach Burg (Sachsen-Anhalt) fahren kann. Muss man das Geld zurückzahlen, wenn man sich später als SaZ verpflichtet?

Danke erstmal für deine erste antwort :)
Autor Mikroboy
 - 10. Januar 2006, 13:12:46
Also ob du dieses geld bekommst ist wieder abhänig davon ob du SaZ oder Grundwehrdienstleistender bist. Grundwehrdienstleistende bekommen dieses Geld jeden Monat mit ihrem Wehrsold, daneben besitzen sie noch einen Fahrkartenausweis der 2.klasse, der dazu dient zwischen kaserne und "zuhause" kostenlos zu fahren bis zum ende des wehrdienstes..
Autor peppie
 - 10. Januar 2006, 12:59:12
Also ich hab gerade im WehrSoldGesetz (http://bundesrecht.juris.de/wsg/index.html) nach dem Mobilitätszuschlag geschaut und herausgefunden, das ich bei einer Entfernung von 420km genau 204€ (maximal 400km) bekomme. Jetzt meine frage,  muss ich von diesem Geld meine Fahrtkosten begleichen? Wenn nicht, wird mir eine Fahrkarte gestellt? Und welche? Auch 1. Klasse wie auf dem Gutschein angegeben?

Ich hoffe ihr könnt mir helfen :)
Danke euch schon mal im Voraus.