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Autor KlausP
 - 04. März 2014, 05:26:38
ZitatEr fragt aber immer noch nach einer Bescheinigung über den Grundwehrdienst.

Dann sagen Sie dem "Herrn Bearbeiter", der User KlausP aus dem Bundeswehrforum, langjähriger Spieß (der mehrere hundert mal solche Wehrdienstzeitbescheinigungen ausstellen und/oder aushändigen lassen hat), hätte Ihnen gesagt, dass es solche Extrabescheinigungen nicht gibt.
Autor Andi
 - 03. März 2014, 23:27:55
Das entsprechende Gesetz ist - wie gesagt - das Wehrpflichtgesetz. ;)
Aber was ist überhaupt das Problem? Will die Kindergeldstelle die Weitergewährung des Kindergeldes über das 25. Lebensjahr hinaus nicht gewähren?
Die Dauer der Wehrpflicht - und damit des Grundwehrdienstes - ist die Zeit, die gemäß §2 (3), 3. BKGG über das 21. oder 15. Lebensjahr berücksichtigt werden kann - in diesem Fall also 9 Monate. Der freiwillige Wehrdienst darüber hinaus ist nicht anrechenbar.

Wie schon geschrieben wurde steht die Dauer des Grundwehrdienstes im Wehrpflichtgesetz (§5 (2), davor §5 (1a)). Dem Herrn Sachbearbeiter wird doch wohl zuzumuten sein Einblick in ein Bundesgesetz  - in der entsprechend zur Einberufung/zum Dienstantritt des Sohnes gültigen Version - zu nehmen und die Anzahl der Monate abzumalen. Eine "Bescheinigung" ist da weder nötig, noch wird sie irgendjemand ausstellen, da Bundesgesetze eben Bundesgesetze sind und auch ohne gesonderte Bescheinigung - auch für Kindergeldkassen - gültig sind.

Auf einer Seite wie www.buzer.de kann er da sogar zwischen den Versionen wild herumspringen und vergleichen.

An deiner Stelle würde ich es noch einmal gütlich mit dem Sachbearbeiter versuchen und mich erst wenn das nicht fruchtet mit dem gehobenen Dienst seiner Dienststelle ins Benehmen setzen und fragen, ob da irgendjemand versäumt hat dem Herrn die Bedeutung von Gesetzen beizubringen und ob es nicht möglich wäre da unkompliziert Abhilfe zu schaffen.

Gruß Andi
Autor JuergenK
 - 03. März 2014, 22:35:37
Hallo Andi,

das klingt ja sehr interessant! 8) Ist Dir evtl. irgend ein Dokument (Gesetzestext, Beschluss, o.ä.) bekannt, aus dem das so hervorgeht? Anscheinend ist dies dem Sachbearbeiter bei der Kindergeldstelle nicht bekannt. Die Wehrdienstbescheinigung über die gesamte Dienstzeit hat er vorliegen. Er fragt aber immer noch nach einer Bescheinigung über den Grundwehrdienst.

Viele Grüsse
Jürgen
Autor Andi
 - 03. März 2014, 00:08:49
Dann sind die gesamten 23 Monate Dienstzeit auf Grund der Wehrpflichtgesetzes abgeleistet worden - sollte in seiner Wehrdienstbescheinigung an sich aber auch drinstehen.

Gruß Andi
Autor JuergenK
 - 02. März 2014, 22:49:56
Nach Rücksprache mit meinem Stiefsohn habe ich neue Informationen: Er hat seinen Dienst nicht als SaZ sondern als FWDL (9 Monate Grundwehrdienst plus 14 Monate Freiwilligen-Dienst -> 23 Monate Gesamtzeit). In seinen Unterlagen, die er als FWDLer erhalten hat, geht die Dauer des Grundwehrdienstes nicht hervor.
Autor JuergenK
 - 02. März 2014, 10:06:19
Vielen Dank, das hilft mir schon mal fürs erste weiter. Dann werde ich ihn mal bitten nachzusehen.
Autor KlausP
 - 02. März 2014, 09:51:00
Zitat von: JuergenK am 02. März 2014, 09:44:04
Er ist als GWDL einberufen worden und hat sich dann verpflichtet.

Dann hat er eine Urkunde über seine Berufung in das Dienstverhältnis eies SaZ und einen Dienstzeit-Festsetzungsbescheid bekommen. Aus beiden geht hervor, ab wann seine Dienstzeit als SaZ rechnet, wobei seine GWDL-Zeit im Festsetzungsbescheid explizit aufgeführt sein sollte.
Autor JuergenK
 - 02. März 2014, 09:44:04
Er ist als GWDL einberufen worden und hat sich dann verpflichtet.
Autor KlausP
 - 01. März 2014, 23:10:04
Ist er als GWDL einberufen worden und hat sich erst dann verpflichtet?
Autor wolverine
 - 01. März 2014, 23:06:18
Das ist doch leicht festzustellen wie lange die Wehrdienstzeit wann war. Z. B. hier
Autor JuergenK
 - 01. März 2014, 23:03:26
Die "normale" Wehrdienstzeitbescheinigung reicht der Kindergeldkasse nicht. Da sich die Grundwehrdienstzeiten vor der Aussetzung mehrere Male verändert haben, ist eine Bescheinigung über die Dauer des Grundwehrdienstes erforderlich. Über diese Periode kann man nach Vollendung des 25. Lebensjahres hinaus noch Kindergeld beziehen.
Autor wolverine
 - 01. März 2014, 20:50:39
Genau dies Frage stellte sich mir von Anfang an. Ich gehe noch weiter: Ich habe mich irgendwann im Lauf der Grundausbildung verpflichtet. Und in meiner Dienstzeitbescheinigung steht nur Z12 und nichts sonst.
Aber ich dachte, ich bin wieder blöd und habe erst einmal zu mitgelesen.
Autor ulli76
 - 01. März 2014, 20:42:43
Mal ne doofe Frage:
Wenn er sich von vorne herein verpflichtet hat, war der Pflichtwehrdienst ja inclusive, wird aber doch normalerweise nicht extra bescheinigt, weil es eine andere Art des Wehrdienstes war (männliche Zeitsoldaten waren z.B. trotzdem Zeitsoldaten obwohl die ersten x Monate auf die Wehrdienstzeit angerechnet wurden. Mit dem Gehalt eines SaZ, Selber-Zahlen des Essens, keine kostenfreien Heimfahrten etc.)
Und selbst wenn die Kindergeldstelle das extra anrechnet, wissen die doch wie lange der Pflichtwehrdienst in dem Zeitraum war und kann das für die ersten x Monate anerkennen ohne das eine Extrabescheinigung da ist.
Autor JuergenK
 - 01. März 2014, 20:37:40
Hallo Tommie,
danke für die Antwort. Hat man sich bei diesen Umstrukturierungen keine Gedanken darüber gemacht, wie man während der Aktion über wichtige Fragen Auskunft geben kann?
Es kann doch  nicht sein, dass bestimmte Abläufe für Monate auf Eis liegen und die ehemaligen Soldaten das Nachsehen in Form von finanziellen Nachteilen haben.
Autor Tommie
 - 01. März 2014, 16:19:25
Die Rechtsnachfolger der ehemaligen Kreiswehrersatzämter (KWEA) sind die aktuellen Karrierecenter der Bundeswehr, die organisatorisch zum Bereich Personal, also zum Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr gehören. Hier findet gerade eine Umstrukturierung statt und aktuell werden sehr viele ehemaliges KWEAs komplett aufgelöst und die Akten in die neuen Karrierecenter überführt! Beispiel: In Baden-Württemberg kommt nahezu alles an Akten ins KarrC Stuttgart, die ehemaligen Außenstellen Schwäbisch Gmünd, Freiburg, Mannheim, Karlsruhe, etc. werden aufgelöst!

Dieser Zustand ist für Sie natürlich unbefriedigend, aber aktuell leider nicht zu ändern ;) !