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Autor sur
 - 16. März 2014, 11:52:04
Danke für die vielen Antworten :)
Autor wolverine
 - 15. März 2014, 23:50:47
Wenn man selbst unterschrieben hat, kein Tatbestand!
Autor Tommie
 - 15. März 2014, 15:25:10
OK, wenn Sie den Zettel in Unkenntnis der gefälschten Unterschrift der Eltern unterschrieben haben, ändert sich die Sachlage ein wenig! Der anklagende Staatsanwalt müsste Ihnen nachweisen, dass Sie gewusst haben, dass die Bekannte die Unterschrift gefälscht hat. Das wird ihm besonders dann, wenn die bekannte aussagt, dass Sie das nicht gewusst haben, sehr schwer fallen ;) !
Autor ulli76
 - 15. März 2014, 15:22:09
So wie ich das verstanden habe, müssen sowohl der/die Erziehungsberechtigten als auch der "Aufpasser" auf dem Zettel unterschreiben.
Und die Freundin hat die Unterschrift von ihrer Mutter gefälscht und der TE hat ganz normal unterschrieben.
Autor Tommie
 - 15. März 2014, 15:21:53
Zitat von: sur am 15. März 2014, 10:12:42... & es ja nur naja ein "leichter Fall" von Urkundenfälschung is von dem ich auch nichts wusste ...

Sie haben sich den § 267 des Strafgesetzbuches durchgelesen? Wenn nicht, dann ist der hier: http://dejure.org/gesetze/StGB/267.html

Und Sie wussten nichts davon? Aha! Das erklären Sie dann mal dem Richter, der Ihnen dann erklärt, was Sie dafür bekommen werden ;) !

P.S.: An Ihrer Stelle würde ich aufpassen, dass mir nicht irgendwann mal einer in die Hose scheißt ;D !
Autor Tommie
 - 15. März 2014, 15:17:33
Zitat von: sur am 15. März 2014, 09:40:47Damals hab ich die Erziehungsbeuaftragung für eine Freundin unterschrieben die in die Disco wollte.

Und zu dieser Zeit waren Sie entweder nachweislich unzurechnungsfähig oder auf Drogen gesetzt worden oder was? Sie haben unterschrieben, damit haben Sie eine Straftat begangen. BASTA!

So lange das Verfahren läuft, erfolgt -wie bereits beschrieben!- sowieso keine Einstellung, danach entscheidet der Rechtsberater über die Einstellung. Rechnen Sie mit einer Sperrfrist von ca. 3 Jahren, eventuell auch nach Ablauf der Bewährungszeit!
Autor sur
 - 15. März 2014, 13:20:21
Okay vielen Dank :)
Autor BulleMölders
 - 15. März 2014, 11:24:26
Trotzdem geht der Fall über einen Rechtsberater der Bundeswehr der dann in diesem speziellem Einzelfall entscheidet.
Das kann von "kein Einstellungshinderungsgrund" über eine "zeitliche Sperre" bis zu einer "kompletten Sperre" alles bei rauskommen.
Voraussagungen dazu sind Kaffeesatz Leserei.
Autor sur
 - 15. März 2014, 10:12:42
Da ich noch nie bei der Polizei aufgefallen bin & keine EInträge hab & es ja nur naja ein "leichter Fall" von Urkundenfälschung is von dem ich auch nichts wusste werde ich nur einen Eintrag & sozial Stunden bekommen...
Habe die Anklageschrift gestern ehralten. Ich denke das die Hauptversammlung schon vor der Musterung ist.
Autor ulli76
 - 15. März 2014, 10:08:00
Keine Einstellung bis das Verfahren abgeschlossen ist.
Und dann kommt es darauf an, was bei dem Verfahren raus kommt.
Autor sur
 - 15. März 2014, 10:06:40
Denkt ihr das deswegen meine Karriere bei der BW auf dem Spiel steht ?
Autor sur
 - 15. März 2014, 10:06:11
Das weiß ich selber & ich will mich nicht rausreden & weiß selber das Unwissenheit nicht vor Strafe schützt, aber ich kann halt mal wirklich nichts dafür.
Autor 04102010JS
 - 15. März 2014, 10:04:53
Urkundenfälschung ist kein Kavaliersdelikt.

Gesendet von meinem GT-I9300 mit Tapatalk

Autor sur
 - 15. März 2014, 09:40:47
& zwar hab ich am 21.04 meinen Musterungstermin & hab aber jetzt eine Anklageschrift wegen Urkundenfälschung erhalten ( von November 2013).
Damals hab ich die Erziehungsbeuaftragung für eine Freundin unterschrieben die in die Disco wollte.
Diese hat aber die Unterschrift ihrer Eltern gefälscht & wurde dann noch von der Zivilpoilzei rausgezogen.
Habe jetzt Angst das wegen dieser Kleinigkeit, wo ich eigentlich nichts dafür kann, da sie zu mir sagte ihre Eltern haben das unterschrieben & wissen das sie in die Disco geht ( das Mädchen ist 17 ) meine BW-Karriere auf dem spielt steht.
BW ist aber mein Traum :/