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Autor Flexscan
 - 20. März 2014, 13:40:25
ok merci.
Autor schlammtreiber
 - 20. März 2014, 13:38:59
Zitat von: Flexscan am 20. März 2014, 13:34:49
Hat sich da was geändert oder seit wann ist das wieder möglich?
Oder schmeis ich da wieder was durcheinander? Früher war doch nur noch SAZ machbar wenn man schon mal den FWD angetreten hatte?

FWD "alter Art" und FWD "neuer Art" - vor und nach Aussetzung des Grundwehrdienstes  ;)
Autor Flexscan
 - 20. März 2014, 13:34:49
Hat sich da was geändert oder seit wann ist das wieder möglich?
Oder schmeis ich da wieder was durcheinander? Früher war doch nur noch SAZ machbar wenn man schon mal den FWD angetreten hatte?
Autor Ralf
 - 20. März 2014, 13:03:12
Es wären bis zu 23 Monate möglich.
Autor Marcel T.
 - 20. März 2014, 12:52:35
Vielen Dank. Wird diese angerechnet oder kann ich die volle 23 Monate nutzen?
Autor F_K
 - 20. März 2014, 12:51:48
Ja.
Autor Marcel T.
 - 20. März 2014, 12:51:09
Das ist mir bewusst mit der erneuten Musterung, die Frage ist ja nur ob ich mich erneut bewerben kann, da ich selbst gekündigt habe. Diensteintritt war aber vor dem 01.07.2011
Autor F_K
 - 20. März 2014, 12:49:41
... und man sollte überlegen, ob MIT Ausbildung FWDL noch einen Mehrwert bieten kann - ggf. halt SaZ (FD)?
Autor schlammtreiber
 - 20. März 2014, 12:48:23
Zitat von: Marcel T. am 20. März 2014, 12:46:03
gegangen mit T4

Dann bist Du immer noch T4 und musst Dich erstmal erneut mustern lassen.
Autor Marcel T.
 - 20. März 2014, 12:46:03
Gekommen mit T1, gegangen mit T4 aufgrund Knochenbruch. Ist ja mittlerweile schon 3 Jahre her.
Autor ulli76
 - 20. März 2014, 12:43:19
Welchen Tauglichkeitsgrad hast du bei der Entlassungsuntersuchung bekommen?
Autor Marcel T.
 - 20. März 2014, 12:38:37
Nach dem 01.07.2011 die neuen Gesetzen gekommen sind habe ich ganz normal "gekündigt". Davor habe ich mich freiwillig zum 01.05. gemeldet.
Ja, nach Bundeswehrmaßstäben bin ich völlig genesen.
Autor ulli76
 - 20. März 2014, 12:36:31
Wurdest du als untauglich entlassen und bist du auch nach Bundeswehrmaßstäben wieder völlig genesen?
Autor Marcel T.
 - 20. März 2014, 12:22:53
Guten Tag,

damals ging ich am 01.05.2011 freiwillig in die Bundeswehr, nachdem ich während der AGA im BWZK Koblenz gelandet bin, musste ich die AGA wiederholen.
Darauf kündigte ich ab dem 01.08.2011 (da ich eine Ausbildungsstelle erhalten habe) und wurde KZH bis DZE geschrieben. Zum 01.10.2011 wurde ich entlassen.

Nachdem ich meine Ausbildung beendet habe strebe ich an, mich als FWDL wieder zu melden da ich mich bis zum heutigem Zeitpunkt wieder kuriert habe. Ist dies möglich?