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Zusammenfassung

Autor KlausP
 - 20. März 2014, 16:51:14
Zitatbei jeder kleinichkeit wird man hier als depp dargestellt

Wenn man sowas schreibt, wird man das auch zu Recht.
Autor K.Heyderich
 - 20. März 2014, 15:57:07
Meine fresse was eion geflame hier da traut man sich ja überhaupt nichts zu fragen bei jeder kleinichkeit wird man hier als depp dargestellt ...lächerlich solche kameraden wünsche ich mir nicht !
Autor F_K
 - 13. März 2014, 11:16:33
ZitatFamilienheimfahrten
Kostenlose Fahrt mit der Eisenbahn in der
2. Klasse oder dem Omnibus im Schienenersatzverkehr
zwischen den Bahnhöfen/
Haltepunkten der Gemeinschaftsunterkunft
und der Wohnung. Hierzu wird ein
Bahnberechtigungsausweis ausgestellt. In
den Verkehrsverbünden sind Sonderregelungen
zu beachten.
Zahlung von Reisebeihilfen für bis zu 5
Familienheimfahrten im Kalendermonat,
wenn mangels Eisenbahnverbindung ein
anderes Beförderungsmittel (Linienbus,
ausnahmsweise auch Privat-Kfz) benutzt
werden muss.
VMBl 1990, S.
322, 382
- Erlasse BMVg
vom 01.10.1990,
11.03, 10.05.
1991, 19.08.1994,
14.03, 02.07
1996, 26.02.1998,
10.10.2000,05.10.
2001, 22.05.2002,
24.03, 04.07.
2003, 15.01,
08.10, 04.11,
09.11, 30.11,
16.12.2004,
28.01, 15.04,
10.05, 28.07,
23.11.2005,
08.03.2006
- S I 1/ PSZ V 1/
PSZ III 1 - Az 23-
04-00

... bei aber "nur" 100 km Strecke und "ungünstigen Verbindungen" werden aber wohl NICHT die "unzumutbaren" Zeiten erreicht, die notwendig sind (wenn man "Kohle" möchte).
Autor Tommie
 - 13. März 2014, 11:06:48
Für mich ist die Klasse nicht egal, denn ich gebe mich nicht so gerne mit dem Plebs ab ;D !
Autor Bamut
 - 13. März 2014, 10:19:38
Zitat von: Tommie am 13. März 2014, 10:13:43
Die erste Klasse ab einer Reisedauer von 2 Stunden bezieht sich auf Dienstreisen und nicht auf Familienheimfahrten. Grundlage hierfür ist das Bundesreisekostengesetz!

Die Familienheimfahrten für FWDLer mit dem Fahrberechtigungsausweis werden immer in der 2. Klasse durchgeführt und selbstverständlich auch im IC oder ICE, sofern dieser auf der Strecke zwischen Wohn- und Dienstort verkehrt!

Danke, klingt ja super. 2. od. 1 Klasse ist irrelevant (für mich).
Autor Tommie
 - 13. März 2014, 10:13:43
Die erste Klasse ab einer Reisedauer von 2 Stunden bezieht sich auf Dienstreisen und nicht auf Familienheimfahrten. Grundlage hierfür ist das Bundesreisekostengesetz!

Die Familienheimfahrten für FWDLer mit dem Fahrberechtigungsausweis werden immer in der 2. Klasse durchgeführt und selbstverständlich auch im IC oder ICE, sofern dieser auf der Strecke zwischen Wohn- und Dienstort verkehrt!
Autor Flexscan
 - 13. März 2014, 10:10:01
ja. Die Strecke ist unerheblich, auch wenn Du in Kiel wohnst und Gerbirgsjäger in Hintertupfingen wirst.
Die Zugart ist meine ich egal, ab 2h Fahrtdauer darf man meine ich sogar erste Klasse reisen.
Autor Bamut
 - 13. März 2014, 10:07:36
Ist es egal wie groß die Strecke ist, angenommen von München nach Düsseldorf?
Genutzt werden dürfen, wahrscheinlich, alles außer ICE/EC, wie mit Standardfahrkarte?
Autor KlausP
 - 13. März 2014, 09:37:00
Zitat von: AllStar am 13. März 2014, 09:31:20
Ah okay dann sorry dafür. Dann weiß ich ja, das ist meine ca 100 euro im Monat für hin&heim selbst bezahlen darf :) Naja so tragisch ist das auch nicht. Bin ich gewohnt :p

Warum schreibe ich mir hier eigentlich Schwielen anne Finger?  ::)
Autor Dsk14
 - 13. März 2014, 09:36:12
Gute Idee, aber leider nein. Am Wochende möchte man doch schnell zu seiner Freundin/Familie gehe ich mal von aus. Außer es ist so schön, das man gerne länger bleibt ;) Es geht dann von Zweibrücken in den Hunsrück und wird langsam Steiler :)
Autor Flexscan
 - 13. März 2014, 09:33:23
Ein gesunder Fussmarsch.. spart Geld und fördert die Fitness  :)
Autor Dsk14
 - 13. März 2014, 09:31:20
Ah okay dann sorry dafür. Dann weiß ich ja, das ist meine ca 100 euro im Monat für hin&heim selbst bezahlen darf :) Naja so tragisch ist das auch nicht. Bin ich gewohnt :p
Autor KlausP
 - 13. März 2014, 09:30:32
Der Kern meiner Aussage ist dieser:

ZitatNur unter ganz bestimmten Voraussetzungen ist darüber hinaus eine Kostenerstattung möglich. Welche das sind, weiss Ihr Rechnungsführer.

Er wird Ihnen genau sagen, welche Kosten erstattet werden. Es ist durchaus möglich, die Kosten für die Benutzung des eigenen PKW zu erstatten, das Taxi war nur ein Beispiel von mir.
Autor F_K
 - 13. März 2014, 09:29:25
@ Allstar:

Du VERWECHSELST da etwas - bei Dienstreisen (und "Einstellung / Testung" ist eine solche) wird Privat KFZ mit 20 cent pro Kilometer aber maximal 130 Euro pro Strecke erstattet.

Familienfahrten / Wochenendheimfahrten sind ein anderes Thema - da wird nur in sehr krassen Spezialfällen eine Erstattung für PKW erfolgen - und auch dann nur in der Maximalhöhe, die eine Bahnfahrt gekostet hätte ... (und zwar der Spezialtarif, denn der Bund für diese Tickets erhält ..)
Autor Dsk14
 - 13. März 2014, 09:25:44
Ich werde aber auf jeden Fall mit dem Auto anreisen, da es Bus Verbindung auch nicht gibt. 100km kann ich im Notfall auch selbst tragen ist ja nicht die Welt. Mit dem Taxi 100km fahren is definitiv teurer, als mit dem PKW 20cent pro Kilometer bis zu 130 Euro zu erstatten.