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Autor bayern bazi
 - 03. April 2014, 18:34:51
er kann sich ja den befehl schriftlich geben lassen ;)

dann tut er sich auch leichter mit den Regressansprüchen :D
Autor justice005
 - 02. April 2014, 18:36:54
Wenn es sich tatsächlich um einen Befehl des Zugführers gehandelt hat, dass Sie zivil einen Führerschein machen und Sie geglaubt haben, dass Sie das tun müssen, dann sollten Sie in Betracht ziehen, einen Regressanspruch geltend zu machen.

Ich würde zu gerne das Gesicht von dem Befehlsgeber sehen, wenn ihm klar wird, dass er für die Kosten des Führerscheins womöglich haften muss.  ;D

Ich bezweifle, dass es dazu tatsächlich kommt. Aber wenn der Chef allen Ernstes meint, wegen der unwahren dienstlichen Meldung tatsächlich ein Fass aufmachen zu müssen, dann sollte in jedem Fall das Thema "Befehl ziviler Führerschein" geklärt werden.

Ich sehe schon wieder die altbekannte Leier. Der kleine Soldat ist der dumme, kriegt womöglich noch ein Diszi, und die Vorgesetzten, die ein Beispiel an Haltung und Pflichterfüllung sein sollten und massiv rechtswidrige Befehle geben, kriegen nichts. Muss natürlich nicht so sein, aber wundern würde es mich nicht.

Daher empfehle ich dem Fragesteller, sich vorzusehen. Im Falle einer echten Disziplinarmaßnahmen sollte er sich wehren.

Wenn es jedoch keine Disziplinarmaßnahme gibt, kann man es auch gut sein lassen.



Autor ZMZler
 - 02. April 2014, 14:56:23
Um was für einen FS geht es denn? B oder CE?
Bei CE fände ich den "Befehl" schon mehr als grenzwertig. Zumal die Anerkennung der zivilen Fahrerlaubnis für die Erteilung eines milFS auch nicht einfach sein sollte... Bei B würde es "Sinn" machen, da dann lediglich der "B Fo Lg" notwendig ist.

Dennoch gilt: Wenn die Bw Kraftfahrer benötigt, dann bildet sie im Regelfall auch selbst aus! Des Verhalten des stvZgFhr ist durch den DV genauso zu hinterfragen.
Autor KlausP
 - 02. April 2014, 14:14:23
ZitatDer führerschein ist für denn dienstlichen zweck! Da ich auf nen dienstposten als Kraftfahrer jetzt sitze.

Niemand darf von Ihnen verlangen, dass Sie für einen dienstlichen Zweck auf private Kosten einen Führerschein erwerben.
Autor wolverine
 - 02. April 2014, 14:10:23
Zitat von: The maschine am 02. April 2014, 14:05:52
Der führerschein ist für denn dienstlichen zweck! Da ich auf nen dienstposten als Kraftfahrer jetzt sitze.
Wenn die Bw, Ihr Chef oder ZgFhr das zwingend voraussetzt, dann soll er dafür sorgen, dass Sie einen Führerschein (dienstlich) bekommen!
Autor The maschine
 - 02. April 2014, 14:05:52

Der führerschein ist für denn dienstlichen zweck! Da ich auf nen dienstposten als Kraftfahrer jetzt sitze.
Wie oben beschrieben.
Ja ist alles wahrheitsgemäß geschrieben.


Trotzdem danke für die Informationen.
Autor wolverine
 - 02. April 2014, 13:58:42
Ja, kann es. Wie oben beschrieben: Jedes(!) Dienstvergehen kann in den ersten vier Jahren zur Entlassung führen.

Nehmen wir den schlimmsten Fall: Der Stv. ZgFhr hat vor Zeugen gefragt: "Haben Sie den Führerschein bestanden?" Und Sie haben wahrheitswidrig "Ja" gesagt. Dann haben wir einen klaren Verstoß gegen die Wahrheitspflicht.

Dem steht aber gegenüber, warum er das überhaupt wissen wollte (dienstlicher Zweck?). Und im Anschluss der Befehl (nachdrückliche Wunsch), dass Sie einen zivilen Führerschein machen. Damit hat er zumindest mittelbar versucht auf Ihr Vermögen zuzugreifen.

Ihre Lüge war nicht richtig und hier gehört mindestens eine Belehrung her. Aber sein Verhalten ist für mich bisher hart an der Dienstpflichtverletzung, wenn diese Grenze nicht schon überschritten ist.

Das ganze unter dem Vorbehalt, dass Sie umfänglich die Wahrheit geschrieben haben.
Autor F_K
 - 02. April 2014, 13:53:33
Nochmal: Red mit der VP und Deinem DV - bei dem bisher geschilderten Sachverhalt würde ich das Fehlverhalten des Vorgesetzten so stark gewichten, dass das Fehlverhalten von Dir dahinter "zurücktritt" ...
Autor The maschine
 - 02. April 2014, 13:50:41
 
Naja wurde mir von mehreren seiten jetzt gesagt das es zu ner entlassung kommen kann.  :'(
Autor wolverine
 - 02. April 2014, 13:46:05
Ich war nicht dabei und es ist immer eine individuelle Entscheidung aber eine Entlassung halte ich hier fast für unwahrscheinlich.
Autor The maschine
 - 02. April 2014, 13:43:50

Naja gehe erstmal vom schlimmsten aus und der entlassung aus der Bundeswehr.
Autor F_K
 - 02. April 2014, 13:35:07
.. auch wenn es dies im Soldatengesetz nicht gibt, die freiwillige Richtigstellung ist wohl so etwas wie ein "strafbefreiender Rücktritt", und ich als DV würde es maximal bei einer EM bewenden lassen.

Unabhängig davon erscheint der "Wunsch" des StZgFr sehr zweifelhaft - da würde ich als DV "nachfassen".
Autor The maschine
 - 02. April 2014, 13:30:08
War mir zu peinlich zu ihm zu gehen und zu sagen das ich de praxis nicht geschafft hab. :'(
Autor The maschine
 - 02. April 2014, 13:24:46

Am montag muss ich zum hptm zur Anhörung. 
In magdeburg.


Ja wahr nicht richtig von mir das hab ich auch eingesehen.
Autor wolverine
 - 02. April 2014, 13:20:54
Wann und wo? Gegen den "Befehl" und erst recht Versuche seiner Durchsetzung steht die Beschwerde zu. Lügen darf man deshalb aber trotzdem nicht.