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Autor Muegge75
 - 04. April 2014, 10:02:16
Das stimmt natürlich und soll auch nicht unberücksicht bleiben. Da allerdings der Threadtitel auf Kindergeld hinweist, bin ich auch auf eine gezielte Fragestellung in dieser Richtung ausgegangen.

Anyway, ich hoffe der TE kann mit unseren Antworten was anfangen und ihm bzw. seinen Eltern ist damit geholfen.
Autor F_K
 - 04. April 2014, 09:50:10
.. daneben mag es Nachteile für das Kind / die Familie geben bei "Mitversicherung" bei Privathaftpflicht und Rechtsschutzversicherungen und ähnliches - am Wohnsitz hängt schon "was dran".
Autor Andi
 - 04. April 2014, 09:47:47
Kann ja auch Arbeitgeberzuschläge für im Haushalt lebende Kinder geben. Der Familienzuschlag des Bundes ist ja so konzipiert und existiert ja neben dem Kindergeld.

Gruß Andi
Autor Muegge75
 - 04. April 2014, 08:49:02
Wie alt bist Du denn?

Grundsätzlich gilt, dass nur leibliche oder Adoptivkinder mit Wohnsitz in D, der EU oder dem EWR berücksichtigt werden. Ausnahmen wären von amtswegen zu prüfen. Wenn Dein Wohnsitz also weiter in D ist kann weiterhin Anspruch bestehen. Dafür Vorraussetzung ist allerdings das es sich um die Erstausbildung (nicht die zweite Berufsausbildung) handelt und Du nicht älter als 25 Jahre bist (genau genommen das 25 Lebensjahr noch nicht vollendet hast).

Darüberhinaus wird bis zur Altergrenze (25 Jahre) Kindergeld gezahlt, wenn man nach der Erstausbildung oder dem Erststudium nur einer Erwerbstätigkeit bis 20 Wochenstunden Arbeitszeit, einer geringfügigen Beschäftigung oder einem Ausbildungsdienstverhältnis nachgeht.

Ansonsten sollte es eigentlich keine Nachteile für die Eltern haben, egal wo in D der Hauptwohnsitz des Kindes angemeldet ist.

Unterschied von der Gesetzeslage her besteht nur in der Geltendmachung des Anspruchs bzw. der Basis für die Auszahlung. Für unbeschränkt Steuerpflichtige greift halt das EStG und für beschränkt Steuerpflichtige das BKGG. Wobei die beiden Gesetze sehr mit einander verknüpft sind und auf den eigentlichen Anspruch auch, aus meiner Sicht, keinen Einfluss haben.

Dabei bin ich jetzt mal einfach davon ausgegangen, dass Deine Eltern nicht noch aus einem anderen Land Kindergeld oder ähnliche Leistungen beziehen.
Autor jeyp
 - 03. April 2014, 17:29:46
Hallo,

ich habe eine Ausbildung begonnen und möchte nun meinen Hauptwohnsitz ändern, so dass ich auch nicht mehr auf dem Papier zu Hause wohne. Meine Mutter möchte das aber nicht.
Gibt es da irgendwelche Vor- oder Nachteile für Eltern, die bei der BW arbeiten und deren Kinder den Hauptwohnsitz ändern?