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Zitat von: nyde am 07. April 2014, 17:46:08
Ich beginne meinen Dienst am 01.07 und bin ungedient.
Ich bin zum Dienstbeginn 25 Jahre und 7 Monate alt, beginne ich somit automatisch mit A3 - Stufe 3 ?
Zitat von: Ralf am 04. April 2014, 16:28:41
Wieviele "klassische" Soldaten gibt es denn und wie wieviele Tätigkeiten, die eine Berufsausbildung bedingen, benötigt die Bundeswehr? Dann wirst du sehen, mit wem sich ein Arbeitgeber Bw messen muss. Nicht mit anderen Armeen, sondern mit zivilen Arbeitgebern.
ZitatVielleicht reden wir aber auch aneinander vorbei.
Zitat von: Ralf am 04. April 2014, 16:13:17
Das würde ich so nicht sagen.
Ein Bereich ist da z.B. IT. Wenn man sich anschaut, was jemand "draußen" verdienen kann, muss man auch als Arbeitgeber Bw mitziehen. Da die Besoldung aber an Dienstgrade gebunden ist und Dienstgrade sich aus den unterschiedlichen Tätigkeitshöhen ableiten, kann ich keinen Server-Admin als Oberst hinsetzen. Ergo muss ich versuchen, andere Reize zu setzen und das ist money money money. Auch eine Gewinnbeteiligung kann ich nicht gewähren, der zivile AG schon.
Dann ich muss auch noch ausgleichen, dass ein ziviler Arbeitgeber seinen Admin nicht in Lebensgefahr im Auslandseinsatz bringt. Ein weiteres Manko, das der Beruf des Soldaten mit sich bringt.
Zitat von: Ralf am 04. April 2014, 15:55:40Warum ist für die die Höhe des Gehaltes negativ als Mittel der Personalgewinnung? Das ist doch überall das zentrale Mittel.
Zitat von: F_K am 04. April 2014, 14:11:20Unstreitig ist für die Volljährigkeit wohl die sittliche REIFE des Menschen maßgeblich.
Zitat von: wolverine am 04. April 2014, 13:08:17Nein; das ist in der Tat eine Frage des Abstraktionsvermögens.
Zitat von: Joe am 04. April 2014, 13:59:21Nein; das ist in der Tat eine Frage des Abstraktionsvermögens.Zitat von: wolverine am 04. April 2014, 13:08:17
Ne, gibt es auch im Landesrecht.
Danke für den Link, tatsächlich gibt es diese Regelung auch dort.
Im vorliegenden Fall ging es aber leider nicht um die Regelung "ab 21".