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Zitat von: OSG Oschi am 24. April 2014, 07:24:46Und das würde sicherlich unter Befehlsverweigerung zählen?
Zitat von: OSG Oschi am 24. April 2014, 07:24:46
Wenn der soldat die kommandierung nicht unterschreibt und sich auch weigert sie zu unterschreiben, ist sie ja eigentlich nicht wirksam oder sehe ich das falsch? Und das würde sicherlich unter Befehlsverweigerung zählen?
Nur rein interessehalber