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ZitatDas hat - soweit ich weiß - nur der Karriereberater....und jeder, der Zugriff aufs IntranetBw hat.
Zitat von: Oli_007 am 30. April 2014, 15:06:46Das hat - soweit ich weiß - nur der Karriereberater.
Was ich meine (um im Beispiel zu bleiben):
Bankkaufmann(IHK) => PersUffz oder ReFü-Uffz oder StDstUffz oder oder
Bankfachwirt (IHK) => PersFw oder StDstFw oder oder
...
Zitat von: wolverine am 30. April 2014, 14:57:55
Das ist meines Erachtens nach eben nicht vergleichbar, da man bei der Bundeswehr kein äquivalentes Berufsbild erlernt. Da kann man dann nur aufgrund "beschriebener Erfahrungen eingruppiert" werden.
Ein KFZ-Meister, der bei ATU nur Reifen wechselt, ist aber immer noch Meister und damit für die Fw-Laufbahn qualifiziert. Macht er das schon lange genug kann er auch als OFw oder höher eingestellt werden. Er wird nicht anders behandelt als ein KFZ-Meister bei Vw o. ä.
Zitat von: Lidius am 30. April 2014, 14:48:22Das ist meines Erachtens nach eben nicht vergleichbar, da man bei der Bundeswehr kein äquivalentes Berufsbild erlernt. Da kann man dann nur aufgrund "beschriebener Erfahrungen eingruppiert" werden.
Ich mache das gleiche gerade mit einer Bewerbung in der Wehrverwaltung durch. Da muss neben dem Beruf auch zwingend eine einschlägige Tätigkeit auf Höhe der angestrebten Laufbahn vorhanden sein. Dazu durfte ich dann detailiert auflisten was genau ich bei der Bundeswehr gemacht habe.
Zitat von: Oli_007 am 30. April 2014, 14:51:13Meinen Sie die Soldatenlaufbahnverordnung und dann jeweils die "Einstellung mit höherem Dienstgrad" bei den jeweiligen Dienstgradgruppen?
Es gibt eine Tabelle, aus der hervorgeht, welcher Berufsabschluß zu welchem vorläufigen Dienstgrad führen kann. Mir fällt um´s Verrecken nicht mehr ein, wie die heisst und wo ich die finde.
Zitat von: wolverine am 30. April 2014, 14:40:10
Das ist mir soweit klar. Wobei ich der Ansicht bin, dass man eben nur im Berufsbild gearbeitet haben muss (also Meister und seit X Jahren in diesem Beruf). Was man dort gemacht hat, interessiert doch nicht und eine zivile Bescheinigung kann keine Auswirkungen auf ein ör-Dienstverhältnis haben.
Zitat von: wolverine am 30. April 2014, 14:22:40
Trotzdem richtet sich das doch nach dem Beruf und nicht der von irgendwem attestierten Tätigkeit?!
Zitat von: F_K am 30. April 2014, 13:41:10Es gibt da schon ein paar Berufe: Fachkaufleute für xyz, Fachwirte xyz. Die berechtigen zur Einstellung als Fw. Trotzdem durchläuft man dann noch eine militärfachliche Ausbildung.
@ wolverine:
Eben.
Ein Gremium entscheidet pro Verwendung, welches Berufsbild für welche Verwendung "förderlich" ist.
Ein Einstellung als Fw (oder höher) ist auf ReFü Verwendungen NICHT möglich - niemand hat ZIVIL die Berufserfahrung wie ein vollständig ausgebildeter ReFü.
Als KfzInst Fw sieht das anders aus - da kann z. B. ein KFZ Meister entsprechend anerkannt werden.