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Autor Baustatiker
 - 10. Mai 2014, 08:28:03
Hallo Ralf,

danke für deine Antwort. Also ich bin als Zivilist im öD und unbefristitet eingestellt, als Angestellter (kein Beamter). Also wie justice005 es richtig erfasst hat, möchte ich mich lediglich für mehrere Monate vom Dienst freistellen lassen, um einen Auslandseinsatz zu absolvieren. Also meine Frage bezieht sich nur auf einen Auslandseinsatz.

Natürlich müsste hier der Landkreis (mein Arbeitgeber) hier seine Zustimmung erteilen oder?

Gibt es für solchen Fall eine andere Kontaktstelle, als die, die du beschrieben hast?

Vielen Dank im Voraus.
Autor justice005
 - 09. Mai 2014, 13:08:58
Ich habe das jetzt eher so verstanden, als wenn er nur mal eine Wehrübung im Ausland machen will. Diesbezüglich empfehle ich, Kontakt mit dem zuständigen Karriere Center aufzunehmen.

Autor Ralf
 - 09. Mai 2014, 05:51:09
Deine Frage bezieht sich doch nicht nur auf einen Auslandseinsatz, sondern auf eine Einstellung als Soldat, oder?

Wenn Ja: Grundsätzlich ist ein Seiteneinstieg in die Laufbahn der Offiziere möglich. Jedoch kann bei solchen Fällen keine allgemeine Aussage gegeben werden, denn es ist von Fall zu Fall eine Einzelprüfung notwendig. Solche Einstellungen sind immer sehr selten und werden vorrangig dort getätigt, wenn es gilt, Mangelverwendungen zu bedienen. Der reguläre Bedarf wird immer mit den "herkömmlichen" Einstellungen gedeckt und das geschieht ca.5-6 Jahre vorher.
Um deine Chancen zu prüfen kannst du eine Bewerbung mit folgenden Inhalten an EinplanungSeiteneinsteiger@bundeswehr.org senden:
     Bewerbungsschreiben, evtl. mit Angaben zu Verwendungswünschen/-bereichen
     Lebenslauf
     Nachweis über (zukünftige) Studienabschlüsse ( z.B.Diplomurkunde)
     Nachweis über sonstige Qualifikationen ( z.B. Fremdsprachenkenntnisse)
     Nachweis über deutsche Staatsbürgerschaft ( Kopie des Personalausweis, Geburtsurkunde)

Du würdest aber nicht als Berufssoldat eingestellt, sondern als Soldat auf Zeit. In welchem Dienstverhältnis du jetzt im öD bist, hast du nicht geschrieben.
Die Bundeswehr bietet auch Englisch-Lehrgänge an. Bereits im Offizierlehrgang wird eine Basis dafür gelegt. Für den Offizier ist das SLP 3332 als Regel vorgesehen.
Autor Baustatiker
 - 08. Mai 2014, 22:40:25
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin 36 jahre alt und Prüfstatiker im Bauwesen in der Fachrichtung Massivbau, Holzbau, Stahlbau in einer unteren Baubehörde (öffentlicher Dienst). Hat die Bundeswehr noch Bedarf nach konstruktiven Bauingenieuren? Grundwehrdienst habe ich auch geleistet (ehem. Transportsoldat). Meine Stärken liegen natürlich in der Statik des Hochbaus.
Leider habe ich nur geringe Englischkenntnisse. Ein Hindernis? Es gibt doch sicherlich auch Übersetzter oder?

Vielen Dank im Voraus.