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Autor slider
 - 04. Juni 2014, 22:06:02
Naja, das ist dann ... ziemlich dämlich.
Autor Baltimore Ravens
 - 04. Juni 2014, 18:45:46
Also zum Sachverhalt oder besser gesagt Ergebnis:

Der Soldat bleibt auf seinen Kosten liegen und bekommt keine Urlaub

Grund:

Dem Soldat wurde gesagt das geprüft werden muss ob er in dem Zeitraum eingeteilt wird für die Veranstaltung und ihm wurde gesagt, dass Ticket nicht zu kaufen.
Der Soldat hatte es trotzdem gemacht und ihm wurde dann gesagt das er keinen Urlaub bekommt, wegen der dienstlichen Veranstaltung.
Autor ulli76
 - 29. Mai 2014, 11:39:22
Was ich auch immer wichtig finde: Es kann immer mal was schief laufen. Der ein oder andere muss dafür dann auch Lehrgeld zahlen.
Aber man sollte anhand eines solchen Beispiels dann aber auch erarbeiten, wie sich das Problem in Zukunft vermeiden lässt.

Autor KlausP
 - 29. Mai 2014, 11:25:29
Zitat von: Baltimore Ravens am 29. Mai 2014, 10:40:26
Urlaub gestellt an Tag x
Genehmigten Urlaub beim KpFw gesehen (unterschrift etc)
Reise gebucht
Zeitlang nichts gehört
Einen Monat nach Tag x per LoNo eröffnet bekommen, das der EU abgelehnt wurde zwecks Dienstlichen Grund (Funktionspersonal)


Also ich würde den ganzen Vorgang in einer Beschwerde aufdröseln. Dann wird er geprüft und ich bekomme einen Beschwerdebescheid - entweder in meinem Sinne oder nicht, dann habe ich die Möglichkeit einer weiteren Beschwerde und im weiteren Verlauf des Verfahrens Extremfall die Möglichkeit der Klage. Manche Vorgesetzte wollen es augenscheinlich nicht (mehr) anders.
Autor Baltimore Ravens
 - 29. Mai 2014, 10:58:27
Alles klar..das hat mir um einiges Weitergeholfen.
Autor ulli76
 - 29. Mai 2014, 10:55:42
Wenn der Urlaubsantrag in der Version "genehmigt" gesehen wurde, muss das ja noch nachvollziehbar sein.

Wie gesagt- wenn was schief gelaufen ist und auch noch Geld für die Urlaubsreise im Spiel ist wird man die ganze Angelegenheit im Einzelfall prüfen müssen.
Autor Baltimore Ravens
 - 29. Mai 2014, 10:40:26
Urlaub gestellt an Tag x
Genehmigten Urlaub beim KpFw gesehen (unterschrift etc)
Reise gebucht
Zeitlang nichts gehört
Einen Monat nach Tag x per LoNo eröffnet bekommen, das der EU abgelehnt wurde zwecks Dienstlichen Grund (Funktionspersonal)
Autor justice005
 - 29. Mai 2014, 10:38:52
ZitatAlso hat der Kamerad im Grunde Pech?!

Zumindest nach der bisherigen Schilderung sieht es jedenfalls danach aus. Aber eine exakte Einzelfallbewertung ist nicht möglich, da hat Ulli recht.

Aber mal ein Tip für die Zukunft:

Niemals aufwändige Kosten verursachen (Flugbuchung etc.) wenn man die Genehmigung nicht schriftlich hat! Wenn die schriftliche Genehmigung nicht kommt, nach spätestens einem Monat Beschwerde einlegen!

Autor ulli76
 - 29. Mai 2014, 10:37:30
Das müsste man im Einzelfall prüfen was genau schief gelaufen ist.
Autor Baltimore Ravens
 - 29. Mai 2014, 10:36:12
Also hat der Kamerad im Grunde Pech?!
Autor justice005
 - 29. Mai 2014, 10:35:37
ZitatEs ist aber auch nicht verboten den Urlaubsschein als Rückläufer selbst zu erstellen. Genau dieser fehlende Rückläufer macht eben immer wieder Probleme.
Mit mündlichen Angaben "Urlaub ist genehmigt" ist das immer so ne Sache. Wird wenn es Ärger gibt immer schwer mit der Beweisbarkeit.

Eben!

Ich erinnere mich an einen Fall damals, wo ein Wehrpflichtiger von den Feldjägern eingefangen wurde und wegen eingenmächtiger Abwesenheit vor dem Strafgericht stand. Der wurde zwar freigesprochen, weil er überzeugend darlegen konnte, dass er auf die Urlaubsgenehmigung vertrauen konnte, aber das muss ja nicht so weit kommen.

Solche Erfahrungen sollte man besser mal abspreichern unter "lessons learned", wie man heute so schön sagt.

Autor justice005
 - 29. Mai 2014, 10:33:12
ZitatSchwachsinn. Diese Vordrucke gibt es schon mindestens 10 Jahre nicht mehr

Bei der Wortwahl "Schwachsinn" würde ich mich mal besser zurückhalten. Mir selbst sind die entsprechenden Formulare bekannt, die auch noch in Benutzung sind, zum Beispiel in den verschiedenen Stäben, in denen ich regelmäßig übe. Es gibt meines Wissens nach auch keine feste vorgegebene Formularform, sodass jeder Disziplinarvorgesetzte das selbst entscheiden kann, wie er das organisiert.

Tatsache ist, dass der Antrag beschieden werden muss, und dies rein rechtlich eine Bekanntgabe voraussetzt, die nachweisbar sein muss. Punkt!

Autor ulli76
 - 29. Mai 2014, 10:32:31
Es ist aber auch nicht verboten den Urlaubsschein als Rückläufer selbst zu erstellen. Genau dieser fehlende Rückläufer macht eben immer wieder Probleme.
Mit mündlichen Angaben "Urlaub ist genehmigt" ist das immer so ne Sache. Wird wenn es Ärger gibt immer schwer mit der Beweisbarkeit.
Autor Baltimore Ravens
 - 29. Mai 2014, 10:29:26
Ich wollte halt mit dem Chef das Gespräch aussuchen wegen anderen Dingen und das eben auch nochmal erwähnen, ob man vielleicht es überdenken kann.
Autor KlausP
 - 29. Mai 2014, 10:26:47
ZitatIch kenne es so, dass der Urlaubsantrag unten am Formular einen Rückläufer hat, den der Spieß nach Unterschrift des Chefs unten mit einer Schere abschnibbelt und dem Soldaten aushändigt.

Schwachsinn. Diese Vordrucke gibt es schon mindestens 10 Jahre nicht mehr und dieser "Rückläufer" war der Urlaubsschein.