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Autor HCRenegade
 - 16. Juni 2014, 11:44:13
Also in deiner neuen Einheit wird das wohl sowieso niemanden interessieren, ob du immatrikuliert bist - das beißt sich ja schließlich nicht mit dem Dienst.
Autor Rolle
 - 16. Juni 2014, 11:03:14
Danke für die vielen Antworten. Da ich momentan telefonisch niemanden erreiche, werde ich bei Dienstantritt einfach erwähnen, dass ich noch immatrikuliert bin. Falls das ein Problem sein sollte, reicht ja eine kurze Mail an die Universität und die Sache hat sich gegessen :)
Autor HCRenegade
 - 15. Juni 2014, 21:40:03
Klar kann man immatrikuliert bleiben und dann halt nicht die Vorlesungen/Seminaren besuchen. Irgendwann mal kann das mal zu einer Zwangsexmatrikulation führen, ist aber für den TE irrelevant, weil er doch sowieso sich zeitnah während des Dienstes entscheidet, ob er vom Widerrufsrecht Gebrauch macht oder nicht und sich demnach entweder zeitnah selber exmatrikuliert oder aber das Studium weiterführt.
Autor Chrysper
 - 15. Juni 2014, 21:38:51
Ich fange jetzt am 1.7. an, schreibe aber noch an meiner BA, wahrscheinlich bis August oder September. Das habe ich beim OPZ allen zuständigen, also auch dem Einplaner gesagt da ich erst mit der BA von der Fachhochschulreife auf die Allgemeine Hochschulreife hochstufe und dann von Wirtschaft und Journalismus auf Politikwissenschaften wechseln kann. Hat keinerlei Probleme gegeben, deswegen würde ich sagen du kannst immatrikuliert bleiben, es sei denn du bist an einer Privatuni die "Nebenjobs" verbietet oder beziehst ein Stipendium das so etwas ausschließt.
Autor Ralf
 - 15. Juni 2014, 20:44:02
Das ist ja nun keine Bundeswehr-spezifische Frage, sondern eher eine Frage, die deine Uni betrifft.
Zumal manche Unis eine Bescheinigung verlangen, dass das Studium zu Vorlesungsbeginn aufgenommen werden kann, wenn der Dienst erst nach Vorlesungsbeginn endet. Da scheint es also ggf. eine Abhängigkeit zu geben.
Autor Rollo83
 - 15. Juni 2014, 17:30:34
Ich kenn mich da zwar jetzt nicht so genau aus aber ich wüsste nicht was dagegen sprechen sollte.
Es gibt ja auch genug Soldaten die ein Fernstudium machen und dort auch immatrikuliert sind.
Autor Rolle
 - 15. Juni 2014, 17:12:19
Natürlich kann es keine 100%ige Sicherheit geben, ich möchte allerdings die Risiken minimieren. Daher meine Frage ob es nun erlaubt ist noch eingeschrieben zu bleiben oder nicht  :)
Autor ulli76
 - 15. Juni 2014, 17:03:17
Eine 100%ige Sicherheit gibt es nie- es kann sein, dass der Truppenarzt bei der Einstellungsuntersuchung noch was findet, was zur Untauglichkeit führt. Genauso kann es sein, dass du dich bis zum Studium so schwer verletzt, dass man dich wieder entlässt.
Autor Rolle
 - 15. Juni 2014, 16:55:07
Guten Abend,

muss ich mich schon zum Dienstantritt exmatrikulieren oder kann ich das Semester einfach noch die drei Monate laufen lassen, während ich schon bei der Bundeswehr arbeite? Da es relativ schwer war diesen Studienplatz zu ergatten, möchte ich mir erst zu 110% sicher sein, das ich auch bei der Bundeswehr bleiben kann, bevor ich mich exmatrikulieren lasse. Es geht jetzt nicht darum den Widerspruch in Anspruch zu nehmen, sondern ich habe eher Angst vor der Untersuchung beim Dienstantritt und schwerere Verletzungen bei der Grundausbildung, die dann zur Untauglichkeit führen könnten.

Und bitte nicht fragen, warum ich denn zum Bund möchte wenn ich doch so einen tollen Studiengang habe. Den werde ich auch beim Bund später haben. Ich möchte einfach auf der sicheren Seite stehen falls doch irgendetwas passieren sollte.

MfG
Rolle