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Autor Ralf
 - 22. Juni 2014, 21:23:14
Schick ihn erst einmal so weg. Falls den jemand beglaubigt haben wollte, wird er sich schon melden.
Es ist aber auch kein amtliches Dokument wie z.B. für die Einstellungsvoraussetzungen Zeugnisse, deswegen wäre das eigentlich unnütz.
Autor sur
 - 22. Juni 2014, 17:50:49
So Leute, hab hier ja schon einiges gepostet & für mich geht es am 01.07 jetzt los :)
Leider war mein Vermieter im Urlaub & der BW hat der "Untermietvertrag" nicht gereicht.
Hab den Mietvertrag gerade bekommen & könnte den so per Email wegschicken, da bis zum 23.06.14 alles dort sein muss.
Falls ich den Mietvertrag aber nicht rechtzeitig erhalten würde könnte ich ihn auch nachreichen..
Jedenfalls wollt ich fragen ob ich den noch Beglaubigen lassen muss ?

Danke für die Antworten