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Autor Ralf
 - 07. Juli 2014, 12:51:16
Schon mal in die Trennungsgeldverordnung reingeschaut oder den Refü gefragt?

ZitatWährend das Trennungstagegeld zum Ausgleich des Verpflegungsmehraufwandes bestimmt ist, werden die nachgewiesenen notwendigen Unterkunftskosten durch die Zahlung eines Trennungsübernachtungsgeldes erstattet. Soweit am Dienstort eine zumutbare unentgeltliche Unterkunft des Amtes wegen bereitgestellt werden kann, besteht kein Anspruch auf das Trennungsübernachtungsgeld.
Autor Andi
 - 07. Juli 2014, 12:50:24
Dann bekommt der Trennungsgeldempfänger nach 14 Tagen am neuen Standort Trennungsübernachtungsgeld gemäß Trennungsgeldverordnung.

Gruß Andi
Autor Ricky1980
 - 07. Juli 2014, 12:21:31
Und wenn keine Unterkünfte frei sind?

Bekommt man dann noch Zuschüsse für eine Wohnung in Standortnähe?
Autor Ralf
 - 07. Juli 2014, 12:17:55
Anrecht nicht, jedoch kann im Rahmen freier Kapazitäten Unterkunft zur Verfügung gestellt werden.
Autor Ricky1980
 - 07. Juli 2014, 12:16:14
Hallo kamaraden,

mich würde interessieren, ob trennungsgeld Empfänger über 26 Jahren Anrecht auf die Gemeinschaftsunterkunft haben?

Mfg