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In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen. Auch die Nutzung der Bundeswehr-Personalnummer ist nicht die beste Idee....
ZitatEine Beurkundung (egal ob Geburt- / Heirat oder Sterbefall) erfolgt erst nach Vorlage sämtlicher notwendigen Dokumente.
Zitat§ 22 Fehlende Angaben
(1) Kann der Anzeigende die Vornamen des Kindes nicht angeben, so müssen sie binnen eines Monats mündlich oder schriftlich angezeigt werden. Sie werden alsdann bei dem Geburtseintrag beurkundet.
Zitat von: Fitsch am 22. Juni 2014, 20:37:37
ruhig Brauner,
das augenscheinliche Problem ist die Zustimmungserklärung des Vaters zur Vornamenserklärung des Kindes.
Diese wird i.d.R. im Krankenhaus abgegeben (Unterschrift auf nem Wisch).
Dies Erklärung kann aber auch getrennt voneinander abgegeben werden. Mein Vorschlag wäre diese Erklärung zur Niederschrift beim Chef / Spieß abzugeben. Das Formular bekommt er vom zuständigen Standesamt zugesandt.
Horrido
Fitsch