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Offene Punkte siehe https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,75228.0.html

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AUS AKTUELLEM ANLASS:

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Zusammenfassung

Autor FmUffz
 - 29. Juli 2014, 17:20:06
Jede Wohnung muss anerkannt werden für TG.
Wichtig ist dabei, dass SIE im Mietvertrag stehen,
sonst wird die Wohnung auf keinen Fall anerkannt.
Autor Maedel
 - 29. Juli 2014, 13:36:15
Guten Tag,

wollt mal Fragen wie das ist wenn ich nächstes Jahr meinen Dienst antrete. Habe meinen alten Mietvertrag mit hingeschickt und wollte jetzt mit meinen Freund zusammenziehen aber in eine andere Wohnung im gleichen Ort, muss ich dann den neuen Mietvertrag hinschicken? Wie läuft das dann, falls TG gezahlt wird? Spielt es eine wichtige Rolle?
Dienstort und Wohnung sind knapp 600km auseinander. Danke schonmal!