ZUR INFORMATION:
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Offene Punkte siehe https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,75228.0.html
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AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat von: Rollo83 am 08. August 2014, 19:21:50Da der Karriereberater nicht über ihre Bewerbung zu entscheiden hat muss er ihnen einen Termin geben und mit ihnen die Bewerbung fertig machen.
Zitat von: Tommie am 08. August 2014, 07:27:37
Es steht zwar nicht explizit im Gesetz drinnen, aber die Bundeswehr wird Sie mit der Vorgeschichte nicht einmal mehr mit der Kohlenschaufel anfassen! Sie haben eindeutig gezeigt, dass Sie als Soldat nicht geeignet sind, deswegen hat man Sie aus dem Dienstverhältnis entlassen. Sie können sich gerne bewerben, aber Sie werden niemals mehr als ein höfliches Absageschreiben erhalten! Sorry, dass ich nichts besseres für Sie habe, aber ... ISSO!
Zitat von: F_K am 08. August 2014, 09:49:56Dazu sage ich jetzt besser nichts!
(...)
Ein Berater möchte natürlich die "Bewerbung" - er mag ein anderes Meinungsbild haben bzw. "verkaufen".
(...)
Zitat von: Becker79 am 08. August 2014, 09:33:36
Lieber F_K!
Natürlich ist eine Freiheitsstrafe von 12 Monaten ein Einstellungshindernis. Das habe ich ja auch so geschrieben.
Was die Bestenauslese betrifft, reden wir über eine andere Sache. Der RB prüft aber nicht die Bestenauslese, sondern die Gesetzlichen Vorgaben! Wenn der RB an die Sache einen Hacken macht, dann ist für das KarrCBw die Sache ebenfalls erledigt. Ob er Chancen auf eine Einstellung hat oder nicht, habe und will ich auch nicht bewerten.
...Zitat... und mal ehrlich: Wer so "saublöd" ist, wegen ein paar Euros für ein Fahrticket eine Straftat zu begehen - der ist nicht geeignet.Wie gesagt, ich rede von justiziablen Einstellungshindernissen.
Zitat... und mal ehrlich: Wer so "saublöd" ist, wegen ein paar Euros für ein Fahrticket eine Straftat zu begehen - der ist nicht geeignet.Wie gesagt, ich rede von justiziablen Einstellungshindernissen.
Zitat von: Iceman81 am 08. August 2014, 09:10:23
Selbst wenn das alles postivi laufen würde, schießt man sich doch wenn man nen Meister gemacht hat mit ner Mannschaftslaufbahn selber ins Knie.