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Zitat von: Frage am 11. August 2014, 17:14:08
Bei mir ist der Fall so.
-Ab Januar Saz 13 Jahre mit Ausbildung
-Laufbahn als Fw im allg. F.D..
Ich bekomme, laut Aussage der Kindergeldkasse/Familienkasse, dass Kindergeld bis ich zum Feldwebel ernannt werde. Denn bis zu diesem Zeitpunkt durchlaufe ich eine Ausbildung.
Und im Verhältnis eines FWD eben nicht.
Zitat3) In den Fällen des Absatzes 2 Satz 1 Nummer 1 oder Nummer 2 Buchstabe a und b wird ein Kind, das 1.
den gesetzlichen Grundwehrdienst oder Zivildienst geleistet hat oder
2.
sich an Stelle des gesetzlichen Grundwehrdienstes freiwillig für die Dauer von nicht mehr als drei Jahren zum Wehrdienst verpflichtet hat oder
3.
eine vom gesetzlichen Grundwehrdienst oder Zivildienst befreiende Tätigkeit als Entwicklungshelfer im Sinne des § 1 Absatz 1 des Entwicklungshelfer-Gesetzes ausgeübt hat,
für einen der Dauer dieser Dienste oder der Tätigkeit entsprechenden Zeitraum, höchstens für die Dauer des inländischen gesetzlichen Grundwehrdienstes, bei anerkannten Kriegsdienstverweigerern für die Dauer des inländischen gesetzlichen Zivildienstes über das 21. oder 25. Lebensjahr hinaus berücksichtigt