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Zusammenfassung

Autor burner71
 - 12. August 2014, 19:56:42
Laut Auskunft seines Rechtsvertreters, hat der Mensch wohl im Knast gesessen, der war nie beim Bund...

Aus welchem grunde er im Knast war ist mir unbekannt, will ich aber auch gar nicht wissen.

Und ja, er hat in seinen Bewerbungsunterlagen den gleichen mist angegeben, wie er in Gesprächen immer wieder wiedergegeben hat

Und das fast Wort für Wort, also schön Auswendig gelernt!

Gemacht hat er das wohl, weil auf dem Posten, welchen er hatte, Qualifikationen zur Personalführung gefordert sind, er war gegenüber anderen Weisungsbefugt.

Das war dann ja auch das , was aufgefallen ist. Es gab doch tatsächlich ein paar Mitarbeiter, die haben Beifall geklatscht, als unser Chef das verkündet hat!   ;D
Autor Cally
 - 12. August 2014, 16:42:31
Was hat er denn angegeben bei der Bundeswehr gemacht zu haben? Er muss ja irgendeinen Grund gehabt haben, sich seinen Lebenslauf zu erlügen.
Autor Inragee
 - 12. August 2014, 14:13:32
Na das doch mal super.
Finde es auch toll wenn Leute nicht Wissen das man selber beim Bund war und dann ein auf dicke Hose machen :D
Aber etwas so dreist durch zu ziehen ist hart :D
Autor burner71
 - 12. August 2014, 14:08:49
Also, surprise, surprise...

Hab da in ein echtes Wespennest gestochen, ohne es zu ahnen...

Ich hatte die Angelegenheit mit meinem Chef besprochen, wir haben einen recht guten Draht zueinander, ihm waren da auch gewissen ungereimtheiten aufgefallen...

Unsere Firma hat also den Vorschlag, an die alte Einheit des Mitarbeiters heranzutreten, in die Tat umgesetzt!

Mit überraschendem ergebniss: er ist dort komplett unbekannt!

Allerdings haben die sich sehr für die Gefälschten Dienstzeugnisse interessiert!!!

Der "Herr" bekommt jetzt von zwei seiten Juristischen Ärger: Zum einen von dem mitlerweile Ex-Arbeitgeber, Fristlose erfolgte sofort bei bekanntwerden, sowie von der BW...

Im ernst? Wie saudumm muss man eigentlich sein???

Und vermissen wird den auch keiner...

Melde mich ab in den (Wohlverdienten) Urlaub!
Autor Flexscan
 - 20. Juli 2014, 14:52:20
Vlt ist das ja der mit den Rangabzeichen und NRW Wappen  ;D
Autor Tommie
 - 20. Juli 2014, 14:36:42
Aber bitte dran denken ;) : Auf der einen Seite steht das, was in der Bewerbung steht und eventuell durch ein Dienstzeugnis oder eine Wehrdienstzeitbescheinigung belegt ist, auf der anderen Seite das, was der neue Mitarbeiter gegenüber den Kollegen angibt! Und da soll es schon mal vorgekommen sein, dass der eine oder andere "schwer einen auf dicke Hose gemacht" hat ;D !
Autor burner71
 - 20. Juli 2014, 14:33:36
Zitat von: Ralf am 20. Juli 2014, 06:52:24
Ich würde die Frage anders formulieren:
ZitatWie kann ich der Arbeitgeber angaben zu einer (angeblichen) Dienstzeit überprüfen?
Er kann an die alte Einheit rantreten und sich die Richtigkeit der gemacht Angaben bestätigen lassen.

Die idee ist gut! Werde das mal in die wege leiten...
Autor Tommie
 - 20. Juli 2014, 09:28:49
Wobei sich hier die Frage stellt, ob das, was der besagte Mitarbeiter gegenüber seinen neuen Kollegen vorgibt, auch deckungsgleich mit den Angaben gegenüber dem Arbeitgeber ist ;) ! Vielleicht steht ja in dem Lebenslauf, den diese Person der Bewerbung beigelegt hat, etwas ganz anderes drin ;) ! Oder es liegt eine Wehrdienstzeitbescheinigung bei den Bewerbungsunterlagen, die dann schon mal eine Einheit und einen Dienstgrad beweist! Dürfte nur schwer sein, da ran zu kommen. Und Auskünfte aus Personalakten für andere Mitarbeiter sind nicht nur rechtlich sehr bedenklich ...
Autor Ralf
 - 20. Juli 2014, 06:52:24
Ich würde die Frage anders formulieren:
ZitatWie kann ich der Arbeitgeber angaben zu einer (angeblichen) Dienstzeit überprüfen?
Er kann an die alte Einheit rantreten und sich die Richtigkeit der gemacht Angaben bestätigen lassen.
Autor KlausP
 - 20. Juli 2014, 06:10:49
SaZ 4 und StUffz d.R passt nicht zusammen, wenn er vor 3 jahren ausgeschieden ist. Da war die Regelverpflichtungszeit für UoP schon lange 8 Jahre. Welche Angaben macht er denn zu Dienstort, Verwendung und Einheit? Neben dem Dienstzeugnis müsste er auch eine Wehrdienstzeitbescheinigung vorweisen können.
Autor burner71
 - 20. Juli 2014, 01:37:02
Moin erstmal,

zur erklärung, ich bin im Zivilleben unterwegs, war aber 8Jahre beim Bund, hab also ein gewisses "Wissen", wenn auch schon etwas älterund angestaubt, mein Dienstzeit endete 1999!

Mein aktueller Arbeitgeber hat jetzt einen Mitarbeiter neu eingestellt, der mir von seinen aussagen über seine BW-Zeit schon ein wenig "komisch" vorkommt.

Nach seiner Aussage war er vier Jahre beim Bund und ist als StUffz d.R. entlassen worden. So weit, so gut...

Wenn er aber anfängt über seine Dienstzeit zu reden, ist da für mich so manche ungereimtheit dabei. Z.b. kann er mit gewissen abkürzungen nichts anfangen die tagesgebrauch sind, gibt dann vor, das vergessen zu haben. Würde ich ja im prinzip auch glauben, wenn er nicht "erst" drei jahre aus dem Dienst währe...

Auch aussagen über verwendete Ausrüstungen/Waffen, Fahrzeuge, Ausbildungen/Lehrgänge passen nicht wirklich zusammen...

Gibt es eine möglichkeit, zu überprüfen, ob er wirklich beim Bund war???

Dienstzeugnisse sind im Computerzeitalter leicht zu fälschen, im zweifel gibts Originale bei Ebay...

Danke für Antwort