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ZitatWEIL meine Dienstzeit im Vorwege auf mehr als 2 Jahre festgesetzt wurde/ist?! Und ich habe keine falsche Auskunft erhalten.
ZitatDer Satz ist glasklar. Hast du eine Widerrufszeit von 6 Monaten, bist du erst einmal auf 6 Monate festgesetzt (also kleiner 2 Jahre). Hast du diese nicht, wird man dich auf die volle Zeit festsetzen (also größer 2 Jahre).
ZitatDer Satz: "...für alle SaZ deren Dz für nicht mehr als 2 Jahre festgesetzt ist." erzeugt bei mir ein kleines Fragezeichen in den Augen. Die Regelverpflichtungszeit ist doch 4 Jahre bei SaZ oder nicht?Der Satz ist glasklar. Hast du eine Widerrufszeit von 6 Monaten, bist du erst einmal auf 6 Monate festgesetzt (also kleiner 2 Jahre). Hast du diese nicht, wird man dich auf die volle Zeit festsetzen (also größer 2 Jahre).
Zitat(aufgrund meiner kaufmännischen Ausblidung)Hier gilt das Eignungsübungsgesetz. Im oberen Fall das Arbeitsplatzschutzgesetz. Bitte mache dir die Mühe und lese beide mal durch. Sind nicht sehr lang.
Zitat von: KlausP am 13. August 2014, 19:26:22
Das Arbeitsplatzschutzgesetz (hier § 16a) gilt nämlich für alle SaZ,
Zitat von: KlausP am 13. August 2014, 19:26:22
deren Dienstzeit für nicht mehr als 2 Jahre festgesetzt ist.
Zitat von: KielerSprotte am 13. August 2014, 19:15:41
Ist doch die Frage welche Laufbahn er einschlägt? Denn dies gilt doch aber nich für Mannschafter!? Oder?
Mir wurde vom Einplaner der Marine in Whv erklärt, dass man seinen Job "ganz normal" kündigen muss wenn man in die Laufbahn der Mannschaften (nach §8) eingestellt wird.
Da man nicht zu einer "Eignungsübung" (wie bei §13/Uffz oder §17/Fw) eingeladen wird sondern sofort als Soldat auf Zeit eingestellt wird (obwohl man eine Probezeit von 6 Monaten hat).
Als ich Wochen später noch einmal im KarrC in Whv nachgefragt habe, bekam ich aus dem Gezi dich gleiche Antwort.
Zitat von: Robstar am 13. August 2014, 18:41:07
Ok, danke. Dort wurden wir nicht darüber aufgeklärt. Dieses Merkblatt habe ich jetzt wiedergefunden. Nun habe ich aber schon gekündigt und muss wohl einfach abwarten.
Zitat von: BulleMölders am 13. August 2014, 16:38:17
Genau, nicht kündigen und Dienstantrittaufforderung abwarten und diese dann dem Arbeitgeber vorlegen.