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Zitat von: miguhamburg1 am 20. August 2014, 16:55:45Habe ich in der Truppe in einem Bataillon in mehreren Kompanien erlebt. Die eigentlichen Kompaniechefs waren aus welchen Gründen auch immer langfristig verhindert. Als Konsequenz ergab sich, dass ein Leutnant frisch abgelöst vom Studium auf einmal die Kompanie führte (inkl. Beurteilungswesen) und in der anderen Kompanie ein Oberleutnant der vom Studium kam direkt zum dauerhaften stellvertretenden Kompaniechef wurde. Aus meiner Sicht ist das eine Notlösung gewesen, weil es nicht genug Hauptleute oder erfahrene Oberleutnants im Bataillon gab. Man war einfach über jeden Offizier froh den man hatte. Auf Lehrgängen bestätigte sich genau dasselbe Bild in anderen Bataillons. Also scheint es doch gar nicht mal so selten zu sein.
Nur dass eine Kompanie (längere Zeit) von einem gerade in die Truppe versetzten Leutnant geführt wird, ist sicher sehr unwahrscheinlich.
ZitatOft hat trotzdem der Spieß "die Hosen an".
ZitatIn welcher OffzAusbildung befindest du dich denn, dass der KEO in Zukunft ein A12 Dienstposten wird, ist dir jedoch bekannt?Bis dato in keiner.Wollte nach dem Bachelor 2-3 Jahre einbauen,für die Ausbildung als roa.Brauch sowieso Geld fürs Aufbaustudium und der Reserveoffizier hat mich schon während des Wehrdienstes gereizt.Kann ich das angenehme mit dem Nützlichen verbinden
ZitatFür nichts verantwortlich? Als Leitender und/oder Durchführender einer Ausbildung sind Sie selbstverständlich dafür verantwortlich, dass das Ausbildungsziel erreicht wird, die Vorschriften eingehalten werden etc. Was denn sonst?
Wenn der Kompaniechef (aus welchen Grnden auch immer) längere Zeit abwesend ist, vertritt ihn bei Vorhandensein (z.B. nicht ebenfalls abwesend) für das normale Dienstgeschäft der KpEinsOffz, wenn dieser nicht da ist, der dienstälteste ZgFhrOffz. Die Disziplinargewalt wird vom BtlKdr für diese Zeit einem geeigneten Offizier nach dessen Auswahl schriftlich übertragen. Das wird oft der KpEinsOffz sein, muss es aber nicht. Der Kommandeur kann mit der Wahrnehmung der Disziplinargewalt auch einen anderen KpChef oder einen seiner Offiziere aus dem Bataillonsstab beauftragen.
Zitat... dann "dürften" Sie vielleicht in einer GA-Einheit für den Chef den einen oder anderen Unterricht halten, z.B zur Vorgesetztenverordnung ...Ist mir schon klar.Bin ja noch nicht in der Ausbildung.Ich hab ja geschrieben,dass es die Wunschvewendung wäre.Ist doch nett.Man macht iwie überall Erfahrungen(Unterricht,Ausbildung,Planung von Übungen,Sport etc),ist aber eigentlich für nichts wirklich verantwortlich.
Zitat... Gibt ja den KompEinsatzOffz(Wäre meine Wunschverwendung iwann mal als Reservist) ...