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Autor Achmet
 - 18. Februar 2006, 12:57:28
Sind die bei der Bundeswehr normalerweise so kulant wenn sie sehen das ich eine neue Arbeit gefunden habe das sie mich nicht innerhalb des nächsten halbes Jahres einziehen?
Autor Beobachter
 - 18. Februar 2006, 03:03:08
Nein, eine Zurückstellung zwecks Sammeln von Beruferfahrung ist nicht möglich.

Ist in deinem Fall aber auch nicht notwendig. Du hast ja vorerst nur die Musterung, was bedeutet, dass zum einem noch nicht feststeht, ob du überhaupt wehrdiensttauglich bist und wenn doch dann steht dein Einberufungstermin noch gar nicht fest. Der Einberufungstermin wird erst Monate nach der Musterung sein. Wenn du also in der Firma angestellt und dann zum Wehrdienst einberufen wirst, dann kann dich deine Firma nur in Ausnahmefällen kündigen, d.h. dein Arbeitsplatz bleibt dir während deines Wehrdienstes erhalten. (siehe Arbeitsplatzschutzgesetz)
Autor Achmet
 - 18. Februar 2006, 00:56:59
Hallo,

habe vor 6 Monaten meine Ausbildung beendet und wurde nicht übernommen. Habe jetzt Anfang Februar den Musterungbescheid bekommen, das ich am 27.02 gemustert werden soll. Jetzt habe heute erfahren, das ich ab 01.03 eine neue Stelle in einem Unternehmen antreten kann. Bei dem Vorstellungsgespräch wusste ich noch nichts von dem Musterungstermin.
Da es ohne jegliche Berufserfahrung sehr schwierig ist eine neue Arbeitsstelle zu finden wollte ich wissen ob es möglich ist sich von der Bundeswehr zurückstellen zu lassen um ein oder zwei Jahre Berufserfahrung zu sammeln?