ZUR INFORMATION:
Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.
AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat
+++ Mitbenutzung von Sportanlagen durch beorderte Reservisten +++
Die ZDv 70/1 ,,Liegenschaften der Bundeswehr" wurde in den Kapiteln 3 und 4 sowie in den Anlagen 7 und 8 mit sofortiger
Wirkung geändert. Im Ergebnis können somit beorderte Reservisten zur Vor- und Nachbereitung ihrer Reservistendienstleistungen
alle Sportanlagen (Konditions-/Fitnessräume, Schwimmanlagen) der Bundeswehr unentgeltlich nutzen.
ZitatKlar kannst du den Kraftraum benutzen, Bedingung ist, dass du eingewiesen worden bist. Damit wäre auch das mit der Versicherung geklärt.