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Autor Lubidu
 - 29. September 2014, 21:38:25
Ich weiß zwar nicht wo sie rauslesen das ich rumheule, aber ich kann sie beruhigen so schnell geht das bei mir nicht!!!

Danke für ihre Aufmerksamkeit
Autor KlausP
 - 29. September 2014, 21:21:59
Meine Güte!V Wenn sich in Ihren persönlichen Verhältnissen etwas geändert hat, müssen Sie nicht hier rumheulen sondern das Karrierecenter informieren. Die werden Ihnen dann haarklein verklickern, was Sie tun müssen und was Sie dann beanspruchen können. Nur der Einplaner beim KC kann Ihre Aufforderung zum Dienstantritt bezüglich der UKV-Zusage ändern.
Autor Lubidu
 - 29. September 2014, 21:17:05
Ja in meinem schreiben steht drin das die UKV genehmigt ist.
Da sich aber meine Wohnlage geändert hat und ich jetzt ein Mietvertrag besitze, würde ich gerne wissen ob meine Wohnung anerkannt wird und ich dann trennungsgeldempfänger bin.

Und heißt UKV das ich umziehen MUSS oder das mir alles was mit Umzug zu tun hat mir zusteht!!!
Autor Ralf
 - 29. September 2014, 19:31:01
Das sollten sie, da sie ja auch die Entscheidung über die Zusage/ Nichtzusage rechtskräftig treffen.
Autor Pofi
 - 29. September 2014, 17:12:56
Zitat von: KlausP am 29. September 2014, 16:59:12Wurde Ihnen die Umzugskostenvergütung für die Zeit der GA (oder der EÜb) zugesagt? Wenn nicht, dann haben Sie einen Anspruch auf TG.

Bis jetzt wurde noch nicht darüber gesprochen. Ich werde im Januar als Wiedereinsteller zur Truppe kommen. Ich weiß bis dato auch nicht, ob ich die GA nochmal machen muss. Ich denke, ich warte auf den Brief des Einplaners und werde mit dem Karrierecenter Kontakt aufnehmen müssen. Ich denke, es ist einfacher dort mit allen Unterlagen und Fragen aufzuschlagen, als sich mühsam jeden Fetzen zusammenzusuchen. Die können mir doch bei allen Fragen helfen, oder?!?
Autor wolverine
 - 29. September 2014, 17:09:07
Zitat von: Lubidu am 29. September 2014, 06:50:59
Ich möchte in Berlin wohnen bleiben jedoch immer am Wochenende pendeln,
Diese Wahlmöglichkeit hat man jedoch nur solange der sog. "Strukturerlass" gilt. Ansonsten war die Regel, dass bei endgültiger Versetzung an den Standort die Umzugskosten erstattet werden. Zieht man nicht um, war dann die Fahrt am Wochenende Privatsache; ebenso bestand für nicht kasernenpflichtige Soldaten nur Unterbringung im Rahmen freier Kapazitäten.
Also lieber informieren, ob dieser Erlass im nächsten Jahr noch gilt.
Autor KlausP
 - 29. September 2014, 16:59:12
Trennungsgeldberechtigt sind ledige mit eigenem berücksichtigungsfähigen Hausstand oder verheiratete Soldaten/Soldatinnen.

ZitatBekommt man für diese Zeit Trennungsgeld??? Oder muss ich unter der Woche in der Kaserne "Miete" zahlen?!?

Wurde Ihnen die Umzugskostenvergütung für die Zeit der GA (oder der EÜb) zugesagt? Wenn nicht, dann haben Sie einen Anspruch auf TG.

ZitatOder muss ich unter der Woche in der Kaserne "Miete" zahlen?!?

Als TG-Empfänger haben Sie Anspruch auf Bereitstellung einer kostenlosen Unterkunft.
Autor Pofi
 - 29. September 2014, 15:50:53
Ich les hier hin und her und versteh nüscht... ::)

Wenn ich eine Wohnung habe, muss ich diese anerkennen lassen?!?
Bei meiner Eignungsfeststellung wollte man lediglich meine Heiratsurkunde sehen, aber keinen Mietvertrag. Dieser muss noch irgendwo nachgereicht werden?!?
Trennungsgeld gibt es wann?!? Meine Frau wird ein paar Monate in Wuppertal bleiben, bis die Probezeit durch ist. Erst dann ziehen wir nach Wilhelmshaven.
Bekommt man für diese Zeit Trennungsgeld??? Oder muss ich unter der Woche in der Kaserne "Miete" zahlen?!?
Autor SebastianM
 - 29. September 2014, 15:22:20
Wenn man Trennungsgeld Empfänger ist bekommt man doch automatisch auch entgeldfrei eine Stube, sofern Kapazitäten verfügbar sind.

Ansonsten evtl. ein Hotelzimmer oder die Mietkosten für eine Ortsübliche Wohnung, oder bin ich da falsch informiert ?

So hat es jedenfalls der Einplaner bei mir geschildert....
Autor Lubidu
 - 29. September 2014, 12:47:17
Also ist es für mich noch nicht zu spät eine Wohnung anerkennen zu lassen?
Autor BulleMölders
 - 29. September 2014, 10:08:51
Zitat von: KlausP am 29. September 2014, 10:06:01
Die Aussage ist nicht richtig, das gab es nur bei GWDLern, bei SaZ zählt das tatsächliche Dienstantrittsdatum.
OK, das war mir jetzt neu.
Autor KlausP
 - 29. September 2014, 10:06:01
Zitat von: BulleMölders am 29. September 2014, 07:09:00
Zitat von: Lubidu am 29. September 2014, 06:50:59
Mein Dienstantritt ist am 1.04.2015
Meine AGA logisch am 5.01.2015
...
Und um es mal ganz genau zu nehmen, befinden Sie sich bereits ab dem 01.01.2015 0 Uhr im Dienstverhältniss und sind ab dem Zeitpunkt also Soldat
...


Die Aussage ist nicht richtig, das gab es nur bei GWDLern, bei SaZ zählt das tatsächliche Dienstantrittsdatum.
Autor itschie
 - 29. September 2014, 08:37:43
Zitat von: Lubidu am 29. September 2014, 07:57:03
Ich habe überhaupt kein Problem damit. Brauche kein Luxus.
Kein eigenes Zimmer. Damit kann ich leben.
Und wissen sie ab wann ich den Antrag stellen kann auf Unterkunft?


Danke für die Infos

Kleiner Tipp am Rande! Streichen Sie Zimmer und setzen Stube, gibt noch genug in der BW die darauf großen wert legen!
Autor BulleMölders
 - 29. September 2014, 07:59:52
Frühestens dann, wenn Sie in Ihrer Stammeinheit sind.
Autor Lubidu
 - 29. September 2014, 07:57:03
Ich habe überhaupt kein Problem damit. Brauche kein Luxus.
Kein eigenes Zimmer. Damit kann ich leben.
Und wissen sie ab wann ich den Antrag stellen kann auf Unterkunft?


Danke für die Infos