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Zitat von: F_K am 09. Oktober 2014, 13:55:02
.. Du magst ja ein ausbildungsfähiges Kerlchen sein, aber was hast Du FÜR den Arbeitgeber im Dienst geleistet?
Als es zur Dienstleistung kommen sollte, habt Ihr euch getrennt - die Eignung für den Dienst war also nicht gegeben.
Ich als DV würde dies entsprechend in einem Dienstzeugnis würdigen.
Zitat von: F_K am 09. Oktober 2014, 13:55:02Das ist Ansichtssache.
.. Du magst ja ein ausbildungsfähiges Kerlchen sein, aber was hast Du FÜR den Arbeitgeber im Dienst geleistet?
Als es zur Dienstleistung kommen sollte, habt Ihr euch getrennt - die Eignung für den Dienst war also nicht gegeben.
Ich als DV würde dies entsprechend in einem Dienstzeugnis würdigen.
Zitat von: Flares am 09. Oktober 2014, 14:08:21Kein Problem
Glückwunsch zu den Ergebnissen.
Frage mich, warum du die Leistung in den Lehrgängen nicht auf den Dienst übertragen hast?
Oder DU wegen deiner Krankenkarriere?
Ich weiß, offtopic, aber die Frage brennt.
Zitat von: F_K am 09. Oktober 2014, 13:13:37
Naja,
Soldat also von 2008 bis 2013, also und die 4 Jahre, davon 1 Jahr kzH - im letzten Jahr war die Leistung gleich "Null" - davor vermutlich auch öfter / länger krank.
Insoweit sollte man jetzt kein "Bombenzeugnis" erwarten.
ZitatFrüher besaß der Arbeitnehmer 30 Jahre lang einen Rechtsanspruch darauf, dass ihm ein Arbeitszeugnis ausgestellt wird. Heute ist der Anspruch auf ein Arbeitszeugnis laut GewO auf eine Frist von drei Jahren beschränkt. Der Anspruch auf ein Arbeitszeugnis kann jedoch frühzeitig verwirkt werden, wenn der Arbeitnehmer ihn über längere Zeit nicht geltend macht. Nach einem Urteil des LAG Hamm vom 09.09.2000, Az.: 4 Sa 714/99 ist dies bereits nach einem Jahr der Fall.