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Zitat von: HCRenegade am 27. Oktober 2014, 20:52:48Das ist ja interessant - also sieht P rein beurteilungstechnisch eine 12tägige WÜ als höherwertiger an als einen bis zu 3 Monate dauernden Einsatz.
Zitat"Eine Beurteilung ist für Reservistinnen und Reservisten ab dem Dienstgrad Unteroffizier/Maat aufwärts bei einer Teilnahme an besonderen Auslandsverwendungen von mehr als drei Monaten Dauer zu erstellen."
Zitat von: Tommie am 27. Oktober 2014, 19:30:30
Schaut aber wiederum schlecht aus, wenn die nächsten geplanten RDLs alle Einsatzvorbereitungen sind! Es sei denn, es gelingt Dir noch, einen zwölftägige RDL einzuschieben, bei der Du beurteilt werden kannst!
Zitat"Zeit seit vorläufiger Verleihung eines endgültig verliehenen höheren Dienstgrades (Jahre)"
Zitat"Für Reservistinnen und Reservisten, denen ein vorläufiger höherer Dienstgrad verliehen worden ist, gelten folgende Grundsätze:
− Bis zur endgültigen Verleihung eines zunächst vorläufig verliehenen Dienstgrades dürfen Reservistinnen und Reservisten nicht zu einem anderen Dienstgrad der Reserve befördert werden.
− Reservistinnen und Reservisten mit vorläufigem höherem Offizier- oder Unteroffizierdienstgrad legen abweichend von Nr. 205 keine Laufbahnprüfung ab.
− Die Voraussetzungen für die endgültige Verleihung eines Dienstgrades sollen jeweils spätestens drei Jahre nach der vorläufigen Verleihung des höheren Dienstgrades erfüllt werden.
− Die endgültige Verleihung eines zunächst vorläufig verliehenen höheren Dienstgrades ist bis zu den in Nr. 204 genannten Altersgrenzen zulässig."