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AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat von: Ralf am 03. November 2014, 10:41:32
@Roadrunner: Die gibt es, ist aber anderslautendZitat von: Ralf am 03. November 2014, 04:54:59
Bei uns gibt es einen Abschnitt "Dienstliche Belange" und der besagt in etwa, dass auch bei gleitender Arbeitszeit der Dienstbetrieb sicher zu stellen ist. Dienstbeginn, Dienstunterbrechung und Dienstende sind in Einklag mit den für den Dienstbetrieb erforderlichen Anwesenheiten zu bringen. Beide, also Beschäftigter und Vorgesetzter, tragen hierfür gemeinsam die Verantwortung.
Zitat von: Ralf am 03. November 2014, 04:54:59
Bei uns gibt es einen Abschnitt "Dienstliche Belange" und der besagt in etwa, dass auch bei gleitender Arbeitszeit der Dienstbetrieb sicher zu stellen ist. Dienstbeginn, Dienstunterbrechung und Dienstende sind in Einklag mit den für den Dienstbetrieb erforderlichen Anwesenheiten zu bringen. Beide, also Beschäftigter und Vorgesetzter, tragen hierfür gemeinsam die Verantwortung.
ZitatGleitzeit oder gleitende Arbeitszeit bezeichnet eine in gewissem Rahmen frei geregelte Arbeitszeit. Regelungen zur Gleitzeit werden in Deutschland zumeist zwischen Unternehmensführung und Betriebsrat festgelegt. Das geschieht über eine Betriebsvereinbarung. In der Regel besteht eine Kernzeit (oft zwischen 9 und 15 Uhr). In dieser Kernzeit müssen die Mitarbeiter anwesend sein. Die Arbeitszeiten vor und nach der Kernzeit sind dem Einzelnen überlassen, doch muss er sich insgesamt im Durchschnitt an die vereinbarte Wochen-Arbeitszeit halten.
Zitat... nicht um jedem einzelnem seine Dienstzeit komfortabel einzustellen ...