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Autor Nikki1010
 - 04. November 2014, 16:12:19
Vielen Dank ihr Beiden!
Dann han ich mir ganz umsonst Sorgen gemacht ;)


Gesendet von meinem iPad mit Tapatalk
Autor Ralf
 - 04. November 2014, 16:09:57
Du kannst unterschreiben wann du willst. Das hat erst einmal keine rechtliche Folgen fuer dich. Ohne diese Unterschrift bekommst du aber auch keine schriftl. Einstellungszusage.
Selbst wenn du die V.-Erklaerung unterschrieben hast, muesstest du deinen Dienst nicht antreten, deshalb auch "keine rechtl. Folgen" fuer dich.
Es schadet also nichts, die V.-Erklaerung zu unterschreiben. Entscheidest du dich dann irgendwann doch dagegen, sagst du einfach ab und gut ist.
Autor dunstig
 - 04. November 2014, 16:08:05
Sie können in Köln ruhig unterschreiben. Überlegen Sie es sich bis zum Dienstantritt anders, dann rufen Sie einfach Ihren Einplaner an und Sie werden ausgeplant. Darüberhinaus gibt es nach Dienstantritt ein sechs-monatiges Küdigungsrecht, sodass du innerhalb der ersten sechs Monate problemlos innerhalb von 2-3 Tagen von deiner Verpflichtung zurücktreten kannst, falls Sie merken, dass es doch nicht so ist, wie man es sich vorgestellt hat.
Autor Nickelby
 - 04. November 2014, 16:01:08
Schönen Guten Tag,
Ich bin übernächste Woche in Köln bei dem Offizierseignungstest. Gemäß dem Falle, dass ich geeignet bin und auch eine Stelle frei wäre, müsste ich mich dann schon dort in Köln verpflichten oder kann ich den "Verpflichtungsbertrag" nochmal nach Hause nehmen und ihn dann unterschrieben zurückzuschicken?
Ich bin eigentlich fest entschlossen, dass ich unterschreiben werde, falls mir eine Stelle angeboten wird. Ich würde nur gerne nochmal drüber schlafen bevor ich ggf. für über eine Dekade Soldat werde, auch wenn ich mir schon genug Gedanken davor gemacht habe...
Ich hoffe das klingt einigermaßen nachvollziehbar...