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Autor peter94
 - 09. November 2014, 21:41:14
Vielen Dank für die Infos vorab!
Werde Morgen dann direkt mit dem ReFü Verbindung aufnehmen.
Autor KlausP
 - 09. November 2014, 21:37:33
Da liegt schon der erste Fehler Ihrerseits. Dann hätte das KC Ihre Wohnung als berücksichtigungsfähig anerkannt, Ihnen wäre aus Anlass des Dienstantritts die Umzugskostenvergütung nicht zuerkannt worden und Sie wären TG-berechtigt. Jetzt sollten Sie mit Ihrem ReFü sprechen, ob und wie Sie Ihre Wohnung anerkennen lassen können um zumindest auf Lehrgängen TG zu bekommen. Ob Sie auch an Ihrem Standort TG-berechtigt sind, wage ich zu bezweifeln. Aber, wie gesagt, dafür wäre der ReFü Ihr Ansprechpartner.
Autor peter94
 - 09. November 2014, 21:32:04
Ich wa im Zentrum im Juli 2012 , da hatte ich noch keine Wohnung.
Und Nein , Informiert habe ich das Zentrum nicht.
Autor KlausP
 - 09. November 2014, 21:26:03
ZitatIch bin seit 01.07.2013 bei der Bundeswehr , ich habe 01.01.2013 mein Mietvertrag meiner eigenen Wohnung unterschrieben.

Hatten Sie den Mietvertrag bei Ihrer Eignungsfeststellung dabei bzw. haben Sie das Karrierecenter über diese Änderung Ihrer persönlichen Verhältnisse informiert?
Autor peter94
 - 09. November 2014, 21:14:59
Guten Abend Kameraden.

Habe folgende Frage.
Ich bin seit 01.07.2013 bei der Bundeswehr , ich habe 01.01.2013 mein Mietvertrag meiner eigenen Wohnung unterschrieben.
Wie bekannt wird man wenig über die zustehenden gelder aufgeklärt und ein Kamerad sagte mir das ich Trennungsgeld berechtigt bin.
Wie gesagt 01.07.13 AGA gemacht , 1.10.13 in die Stamm , dann November 13 zum UL1 und ab 01.05.14 auf ZAW.
Bin ich berechtigt? bzw gibt es anspruch auf Nachzahlung?
Würde mir wirklich weiterhelfen!

MfG