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Bei einer internen Anpassung hat sich die Forensoftware die interne Datenbank so "zerschossen", dass mir leider nur der Restore eines Backups übrig geblieben ist. Zum Glück war das letzte Backup nur knapp 5 Stunden alt (06.10., 13:25), so dass nicht allzuviele Posts verloren gegangen sein sollten. Sorry für den kurzen Ausfall.
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AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen. Auch die Nutzung der Bundeswehr-Personalnummer ist nicht die beste Idee....
ZitatNoch mal: Die Mannschaftslaufbahn bedingt keinen entsprechenden Zivilberuf. Die nötigen Kenntnisse für diese Anlerntätigkeiten erwirbt man auf entspechenden bundeswehrinternen Lehrgängen und die sind in der Regel nicht zivilberuflich nutzbDas Laufbahnrecht sieht es nicht vor.
Zitat von: KlausP am 26. November 2014, 20:22:26
Bei welchem Vorstellungsgespräch hat man Ihnen etwas davon gesagt, dass Sie als Berufskraftfahrer "arbeiten" könnten? Militärkratfahrer bekommen den für ihren Dienstposten benötigten Dienstführerschein, z.B. der Klassen BCE. Wenn sie dann noch als Gefahrgutfahrer z.B. für Munition oder Kraftstoff eingesetzt werden, auch die entsprechenden Gefahrgut-Scheine. Das ist aber KEIN Abschluss als Berufskraftfahrer.ZitatAndere Frage kann ich auch ohne eine Verwendung die ein LKW Führerschein benötigt den Lehrgang besuchen eventuell auch nach der Dienstzeit ? (natürlich bezahlt von der bw?)
Mir ist nicht bekannt, dass der LKW-Führerschein über den Berufsförderungsdienst (BFD) angeboten wird.
Noch mal: Die Mannschaftslaufbahn bedingt keinen entsprechenden Zivilberuf. Die nötigen Kenntnisse für diese Anlerntätigkeiten erwirbt man auf entspechenden bundeswehrinternen Lehrgängen und die sind in der Regel nicht zivilberuflich nutzbar.
Zitat von: miguhamburg1 am 27. November 2014, 10:28:46
@ Verteidiger,
mit Verlaub, Sie haben keine Ahnung von dem, über das Sie hier meinen, schreiben zu müssen:
Der Fragesteller wird SaZ. Die werden (im Gegensatz zu FWDL, über die Sie hier schrieben), auf ausgeschriebene Dienstposten eingeplant und übernehmen diese Dienstposten dann auch. Wenn er also Instandsetzungssoldat in einem Truppenteil wird, dann wird er dort auch im Instandsetzungszug landen und dort Dienst tun. Wenn er als solcher auch Dienstfahrzeuge bewegen soll, weil es die Soll-Org seines Dienstpostens so beschreibt, wird er - falls er dafür tauglich ist - auch die entsprechenden Bundeswehrführerscheine erwerben.
ZitatAndere Frage kann ich auch ohne eine Verwendung die ein LKW Führerschein benötigt den Lehrgang besuchen eventuell auch nach der Dienstzeit ? (natürlich bezahlt von der bw?)
Zitat von: wolverine am 26. November 2014, 19:28:04
Ja, ich habe schon einen Inst Zug bei der Arbeit gesehen. Das sind ein paar Leute, die an Fahrzeugen schrauben und einige wenige davon sind auch ausgebildete Fahrer damit sie die Karren bewegen und nach der Reparatur probefahren können.
Aber woher soll ich wissen ob Sie als Schrauber und Fahrer oder nur als Schrauber geplant sind? Und ich schrieb "irgendeinen Ausschluss". Die Farbsehschwäche ist nur ein Beispiel, da viele nicht wissen, dass das Auswirkungen auf den Führerschein haben kann. Es kann aber auch irgendetwas anderes sein. Dann dürfen Sie gar kein Fahrzeug bei der Bw bewegen. Vielleicht sind Sie aber auch tauglich und einfach nicht für den Führerschein vorgesehen.
Zitat von: wolverine am 26. November 2014, 19:02:24
Woher soll das hier einer wissen?Möglich ist das. Aber vielleicht sitzen Sie gerade nicht auf dem Posten "Fahrer". Oder haben irgendeinen Ausschluss (gerne eine Rot-Grün-Sehschwäche o. ä.), der den Führerschein unmöglich macht.